Wielopolski. Der Papst und die polnische Frage. 301
über das Prinzip sei es ratsam die Entscheidung erst dann zu fällen, wenn feststehen werde,
daß der Sinn für Ordnung durch den Kriegszustand wirklich nachhaltig gefördert worden
sei, und für den Fall, daß das Prinzip alsdann angenommen würde, bleibe die Frage eine
offene, ob die Zivilgewalt Wielopolski oder einem andern übertragen werden solle.
Infolge dieser Gestaltung der Sachlage hat Graf Wielopolski die Enthebung von
seinen bisherigen Aemtern nachgesucht, und dieselbe ist ihm in gnädigen Ausdrücken und
in der Form eines unbestimmten Urlaubs bewilligt worden.
Man rechnet nach wie vor darauf, den Marquis hier für die Dauer der Beratung
der vorliegenden polnischen Gesetzentwürfe zu fesseln, und hat ihm zu diesem Behufe seinen
Kabinettsvorstand aus Warschau nachkommen lassen. Gedachte vier Entwürfe betreffen
die Regulierung der Verhältnisse der Bauern, des Kultus, des Unterrichts und der Juden.
In der an Baron Budberg gerichteten Anlage wird letzterer angewiesen, E. E. falls
es noch nicht geschehen wäre, den Text des vertraulichen Schreibens vorzulegen, welches
Fürst Gortschakow an den kais. Gesandten in Rom in betreff der polnischen Geistlichkeit
gerichtet hat,¹) sowie den Brief des Grafen Lambert, welcher jenem Schreiben beigefügt
war. Den vertraulichen Bericht des Herrn Kisselew über seine desfallsige Besprechung mit
dem Kardinal Antonelli habe ich heute eingesehen. Nach demselben hat der Papst die Beschwerde
des kais. Kabinettes zunächst ausweichend beantworten lassen, unter Bezugnahme
auf die langjährige Verhinderung offizieller Verbindung zwischen dem heiligen Stuhl und
den polnischen Bischöfen und auf den Mangel eines amtlichen päpstlichen Organs in Rußland
und Polen. Auf wiederholte Vorstellungen des Herrn Kisselew hat der Kardinal infolge eines
erneuten Vortrages bei Sr. Heiligkeit sich gegen den russischen Gesandten in einer
Weise geäußert, die den Bedürfnissen des kais. Kabinetts vollständig entsprechen
würde, wenn die von der päpstlichen Kurie vertraulich ausgesprochenen Ansichten eine öffentliche
und amtliche Kundgebung erhielten. In demselben Sinne sind nach Angabe des
Kardinals Antonelli die polnischen Berichterstatter über die Warschauer Vorgänge vom
Papst beschieden worden. Denselben hat danach kein Zweifel bleiben können, daß der
Römische Stuhl die Haltung der polnischen Geistlichkeit mißbilligt und das strafrechtliche
Einschreiten der Regierung, einschließlich der Verhaftung aufrührerischer Priester innerhalb
ihrer Kirchen, gerechtfertigt findet. Die höchsten Kirchenbehörden haben dabei die
Hoffnung ausgesprochen, daß die Maßregel der Kirchensperrung auf das übrige Königreich
nicht werde ausgedehnt werden, ohne indessen ein definitiv hemmendes Einschreiten Roms
für den entgegengesetzten Fall in Aussicht zu stellen. Herr von Kisselew bestätigt die schon
früher hier obwaltende Ansicht, daß der Römische Stuhl sich nicht stark genug fühle, um
es auf einen Kampf zwischen der Katholizität und dem Nationalgefühl der Polen ankommen
zu lassen, sondern für solchen Fall ein Schisma fürchte.
Am Schlusse seines Berichtes stellt der kais. Gesandte die Möglichkeit der zeitweisen
Entsendung eines päpstlichen Legaten nach Polen hin; ein Auskunftsmittel, über dessen
Annehmbarkeit man hier noch zweifelhaft ist, obschon Fürst Gortschakow demselben nicht
abgeneigt zu sein scheint.
Den mit E. E. letzter Expedition erhaltenen Leitartikel der Sternzeitung²) über die
polnische Bewegung habe ich dem Fürsten Gortschakow mitgeteilt. Er sprach sich dankbar
und anerkennend über denselben aus, meinte aber, daß ihm daneben kürzere Berichtigungen
1) Vgl. S. 274 u. S. 283.
2) Der Artikel ist nlcht bekannt.