Full text : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 3. (3)

Wielopolski.  Der  Papst  und  die  polnische  Frage.  301

über  das  Prinzip  sei  es  ratsam  die  Entscheidung  erst  dann  zu  fällen,  wenn  feststehen  werde,
daß  der  Sinn  für  Ordnung  durch  den  Kriegszustand  wirklich  nachhaltig  gefördert  worden
sei,  und  für  den  Fall,  daß  das  Prinzip  alsdann  angenommen  würde,  bleibe  die  Frage  eine
offene,  ob  die  Zivilgewalt  Wielopolski  oder  einem  andern  übertragen  werden  solle.

Infolge  dieser  Gestaltung  der  Sachlage  hat  Graf  Wielopolski  die  Enthebung  von
seinen  bisherigen  Aemtern  nachgesucht,  und  dieselbe  ist  ihm  in  gnädigen  Ausdrücken  und
in  der  Form  eines  unbestimmten  Urlaubs  bewilligt  worden.

Man  rechnet  nach  wie  vor  darauf,  den  Marquis  hier  für  die  Dauer  der  Beratung
der  vorliegenden  polnischen  Gesetzentwürfe  zu  fesseln,  und  hat  ihm  zu  diesem  Behufe  seinen
Kabinettsvorstand  aus  Warschau  nachkommen  lassen.  Gedachte  vier  Entwürfe  betreffen
die  Regulierung  der  Verhältnisse  der  Bauern,  des  Kultus,  des  Unterrichts  und  der  Juden.

In  der  an  Baron  Budberg  gerichteten  Anlage  wird  letzterer  angewiesen,  E.  E.  falls
es  noch  nicht  geschehen  wäre,  den  Text  des  vertraulichen  Schreibens  vorzulegen,  welches
Fürst  Gortschakow  an  den  kais.  Gesandten  in  Rom  in  betreff  der  polnischen  Geistlichkeit
gerichtet  hat,¹)  sowie  den  Brief  des  Grafen  Lambert,  welcher  jenem  Schreiben  beigefügt
war.  Den  vertraulichen  Bericht  des  Herrn  Kisselew  über  seine  desfallsige  Besprechung  mit
dem  Kardinal  Antonelli  habe  ich  heute  eingesehen.  Nach  demselben  hat  der  Papst  die  Beschwerde
  des  kais.  Kabinettes  zunächst  ausweichend  beantworten  lassen,  unter  Bezugnahme
auf  die  langjährige  Verhinderung  offizieller  Verbindung  zwischen  dem  heiligen  Stuhl  und
den  polnischen  Bischöfen  und  auf  den  Mangel  eines  amtlichen  päpstlichen  Organs  in  Rußland
und  Polen.  Auf  wiederholte  Vorstellungen  des  Herrn  Kisselew  hat  der  Kardinal  infolge  eines
erneuten  Vortrages  bei  Sr.  Heiligkeit  sich  gegen  den  russischen  Gesandten  in  einer
Weise  geäußert,  die  den  Bedürfnissen  des  kais.  Kabinetts  vollständig  entsprechen
würde,  wenn  die  von  der  päpstlichen  Kurie  vertraulich  ausgesprochenen  Ansichten  eine  öffentliche
  und  amtliche  Kundgebung  erhielten.  In  demselben  Sinne  sind  nach  Angabe  des
Kardinals  Antonelli  die  polnischen  Berichterstatter  über  die  Warschauer  Vorgänge  vom
Papst  beschieden  worden.  Denselben  hat  danach  kein  Zweifel  bleiben  können,  daß  der
Römische  Stuhl  die  Haltung  der  polnischen  Geistlichkeit  mißbilligt  und  das  strafrechtliche
Einschreiten  der  Regierung,  einschließlich  der  Verhaftung  aufrührerischer  Priester  innerhalb
  ihrer  Kirchen,  gerechtfertigt  findet.  Die  höchsten  Kirchenbehörden  haben  dabei  die
Hoffnung  ausgesprochen,  daß  die  Maßregel  der  Kirchensperrung  auf  das  übrige  Königreich
nicht  werde  ausgedehnt  werden,  ohne  indessen  ein  definitiv  hemmendes  Einschreiten  Roms
für  den  entgegengesetzten  Fall  in  Aussicht  zu  stellen.  Herr  von  Kisselew  bestätigt  die  schon
früher  hier  obwaltende  Ansicht,  daß  der  Römische  Stuhl  sich  nicht  stark  genug  fühle,  um
es  auf  einen  Kampf  zwischen  der  Katholizität  und  dem  Nationalgefühl  der  Polen  ankommen
  zu  lassen,  sondern  für  solchen  Fall  ein  Schisma  fürchte.

Am  Schlusse  seines  Berichtes  stellt  der  kais.  Gesandte  die  Möglichkeit  der  zeitweisen
Entsendung  eines  päpstlichen  Legaten  nach  Polen  hin;  ein  Auskunftsmittel,  über  dessen
Annehmbarkeit  man  hier  noch  zweifelhaft  ist,  obschon  Fürst  Gortschakow  demselben  nicht
abgeneigt  zu  sein  scheint.

Den  mit  E.  E.  letzter  Expedition  erhaltenen  Leitartikel  der  Sternzeitung²)  über  die
polnische  Bewegung  habe  ich  dem  Fürsten  Gortschakow  mitgeteilt.  Er  sprach  sich  dankbar
und  anerkennend  über  denselben  aus,  meinte  aber,  daß  ihm  daneben  kürzere  Berichtigungen

1)  Vgl.  S.  274  u.  S.  283.
2)  Der  Artikel  ist  nlcht  bekannt.