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als Flaschen versandt werden. Nicht mehr als vier Flaschen
dürfen in eine Kiste verpackt werden. Die Flaschen sind so einzu—
setzen, daß sie 30 Millimeter von den Wänden abstehen; die
Zwischenräume sind mit getrockneter Infusorienerde dergestalt voll-
ständig auszustopfen, daß jede Bewegung der Flaschen ausge-
schlossen ist.
d) Auf den Deckel der unter b und c erwähnten Behälter ist neben
der Angabe des Inhalts das Glaszeichen anzubringen.
XIIX.
Phosphorpentachlorid (Phosphorsuperchlorid) und Chlorschwefel
unterliegen den vorstehend unter Nr. XIVIII gegebenen Vorschriften mit der Maß-
gabe, daß die unter 2b angeordnete Verpackung erst bei Glasflaschen von mehr
als 5 Kilogramm Inhalt erforderlich ist. Bei Flaschen bis zu 5 Kilogramm In-
balt genügt die Verpackung nach 2c.
L.
() Wasserstoffsuperoxyd ist in Gefäßen, welche nicht luftdicht ver—
schlossen sind, aufzugeben und wird nur in gedeckt gebauten oder in offenen
Wagen mit Deckenverschluß befördert.
(2) Falls dieser Stoff in Ballons, Flaschen oder Kruken verschickt wird,
so müssen die Behälter wohl verpackt und in besondere, mit Handhaben ver-
sehene starke Kisten oder Körbe eingeschlossen sein.
LI.
Präparate, welche aus Terpentinöl oder Spiritus einerseits
und Harz andererseits bereitet sind, wie Spirituslacke und Sikkative,
unterliegen den nachstehenden Vorschriften:
1. uu) Wenn diese Präparate in Ballons, Flaschen oder Kruken verschickt
werden, so müssen die Behälter dicht verschlossen, wohl verpackt und
in besondere, mit starken Vorrichtungen zum bequemen Handhaben
versehene Gefäße oder geflochtene Körbe eingeschlossen sein.
() Wenn die Versendung in Metall-, Holz= oder Gummibehältern
erfolgt, so müssen die Behälter vollkommen dicht und mit guten Ver-
schlüssen versehen sein.
Die aus Terpentinöl und Harz bereiteten übelriechenden Präparate
dürfen nur in offenen Wagen befördert werden.
3. Wegen der Zusammenpackung mit anderen Gegenständen vergleiche
Nr. XXXV.
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LII.
() Gefettete Eisen- und Stahlspähne (Dreh-, Bohr= und der-
gleichen Spähne) und Rückstände von der Reduktion des Nitrobenzol