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Reichs-Gesetzblatt.
45.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Jollbefreiungen und Joll.
ermäßigungen auf die spanischen Boden= und Industrie-Erzeugnisse. S. 1043.
(Nr. 2058.) Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zoll-
befreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-
Erzeugnisse. Vom 29. November 1892.
A#½ Grund des Gesetzes, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach
Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen
gegenüber den nicht meistbegünstigten Staaten, vom 24. November 1892 (Reichs-
esetzbl. S. 1039) hat der Bundesrath beschlossen, daß die für die Einfuhr nach
Deutschland vertragsmäßig bestehenden Jollbefreiungen und Jollermäßigungen den
spanischen Boden= und Industrie-Erzeugnissen für die Zeit vom 1. Dezember d. J.
bis einschließlich 31. März 1893 zugestanden werden.
Berlin, den 29. November 1892.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
von Boetticher.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs. Gesetzbl. 1892. 163
Ausgegeben zu Berlin den 30. November 1892.