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KoGutglich-Batertsches
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Regie rungsblatt.
XXXV Stick. München, Mittwoch den zr. Mai 1800.
Allgemeine Verordnung.
(Die Nachzügler und Marodeurs der im Felde
stehenden Reglmenter und Batalllons betreffend.)
Wir Maximilisan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Un- ist die Anzeige geschehen, daß, waͤhrend
saͤmtliche Regimenter und Bataillons
Unserer braven Armee im ruͤhmlichen Kampfe
gegen die Feinde des Vaterlandes sich
taͤglich neue Anspruͤche auf die National-Dankbarkeit
erwerben, einige wenige Pflichtund
Ebrvergessene als Nachzuͤgler und Marodenrs
hinter der Armee herumschweifen,
sich in abgelegenen Ortschaften einquartiren
lassen, Unfug mancher Art treiben, auch
wohl mitunter als Meineidige in ihre Heimath
zuruͤckkehren, und bei ihren konnivirenden
Anverwandten Schutz und Unterkunft
finden.
Wir sind dadurch veranlaßt, Unsere Vererdnung
vom 17. Dezember 1300. (Negierungs-Blarr
vom Jahre 1807. I. Stück)
zu erneuern, und sämtlichen Stade: tandund
Mediat= Gerichten Unsers Königereichs
andurch eine strenge Wachsamkeit auf den
Aufentbalt selcher Nachzügler oder Deserteurs
unter eigener Verantwortlichkeit zur
Pflicht zu machen.
Die als solche verhaftete Individuen sind
jedesmal an die zunachst befindlichen Militaͤr-Behörden
zur weiteren Behandlung abzuliefern.
Unsere General-Kreiskommissariate werden
hienach das Geeignete zu verfügen, und
da, wo es nach Maßgabe der Umstände als
rdeblich, und zweckmässig erscheint, genaue
Streisen anzuordnen, sofort die einschlägi,
gen Unter-Behörden biezu anzuweisen wis
sen.
München den 24. Mai 1809.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhochsten Befehl
der Geueral= Sekreth#
Baumiller.
(Den Gradations-Stempel bei den Inventarien
und lezten Willens-Dieposttionen betressend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Um die bisherige Verschiedenheie in der Anwendung
des Stempel = Mandats vom 1.
März 1903# bei den Inventarien und lezten
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