Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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KoGutglich-Batertsches

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Regie  rungsblatt.

 

XXXV  Stick.  München,  Mittwoch  den  zr.  Mai  1800.

 

Allgemeine  Verordnung.

 

(Die  Nachzügler  und  Marodeurs  der  im  Felde
stehenden  Reglmenter  und  Batalllons  betreffend.)


Wir  Maximilisan  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Un-  ist  die  Anzeige  geschehen,  daß,  waͤhrend
  saͤmtliche  Regimenter  und  Bataillons
Unserer  braven  Armee  im  ruͤhmlichen  Kampfe
  gegen  die  Feinde  des  Vaterlandes  sich
taͤglich  neue  Anspruͤche  auf  die  National-Dankbarkeit
  erwerben,  einige  wenige  Pflichtund
  Ebrvergessene  als  Nachzuͤgler  und  Marodenrs
  hinter  der  Armee  herumschweifen,
sich  in  abgelegenen  Ortschaften  einquartiren
lassen,  Unfug  mancher  Art  treiben,  auch
wohl  mitunter  als  Meineidige  in  ihre  Heimath
  zuruͤckkehren,  und  bei  ihren  konnivirenden
  Anverwandten  Schutz  und  Unterkunft
finden.

Wir  sind  dadurch  veranlaßt,  Unsere  Vererdnung
  vom  17.  Dezember  1300.  (Negierungs-Blarr
  vom  Jahre  1807.  I.  Stück)
zu  erneuern,  und  sämtlichen  Stade:  tandund
  Mediat=  Gerichten  Unsers  Königereichs
andurch  eine  strenge  Wachsamkeit  auf  den
Aufentbalt  selcher  Nachzügler  oder  Deserteurs

  unter  eigener  Verantwortlichkeit  zur
Pflicht  zu  machen.

Die  als  solche  verhaftete  Individuen  sind
jedesmal  an  die  zunachst  befindlichen  Militaͤr-Behörden
  zur  weiteren  Behandlung  abzuliefern.


Unsere  General-Kreiskommissariate  werden
  hienach  das  Geeignete  zu  verfügen,  und
da,  wo  es  nach  Maßgabe  der  Umstände  als
rdeblich,  und  zweckmässig  erscheint,  genaue
Streisen  anzuordnen,  sofort  die  einschlägi,
gen  Unter-Behörden  biezu  anzuweisen  wis
sen.

München  den  24.  Mai  1809.

Max  Joseph.
Freiherr  von  Montgelas.
Auf  kbniglichen  allerhochsten  Befehl

der  Geueral=  Sekreth#
Baumiller.

 

(Den  Gradations-Stempel  bei  den  Inventarien
und  lezten  Willens-Dieposttionen  betressend.)
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.
Um  die  bisherige  Verschiedenheie  in  der  Anwendung
  des  Stempel  =  Mandats  vom  1.
März  1903#  bei  den  Inventarien  und  lezten
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