Nummer
des
deutschen
Zolltarif
Benennung der Gegenstände.
Maßstab.
27. aus 1) 2.
3.
28.
b)
30. aus a)
e) 1.
33. a)
Waaren aus Papier, Pappe oder Pappmasse
Waaren aus den vorgenannten Stoffen in Verbindung mit
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20
fallen; Papiertapmdgden.. . ...
Pelzwerk (Kürschnerarbeiten):
überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte Decken,
Pelzfutter und Besätze und dergleichen
fertige, nicht überzogene Schafpelze, desgleichen weiß-
gemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora= oder
Schaffelle, ungefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze
Seidenkokons; Seide, abgehaspelt (unfilirt, Greze) oder ge-
sponnen (filirt), nicht gefärbt; Floretseide, gekämmt, ge-
sponnen oder gezwirnt, nicht gefärbtt Abfälle von Seide,
auch von gefärbter Sede ...
Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbindung
mit Metallfäden; Waaren aus Seide, gemischt mit an-
deren Spinnmaterialien und zugleich in Verbindung mit
Metallsden.
Alle nicht unter e begriffene Waaren aus Seide oder Floret-
seide in Verbindung mit Baumwolle, Leinen, Wolle oder
anderen animalischen oder vegetabilischen Spinnstoffen.
Anmerkung: Seide, welche in Garnen aus anderen Spinn.
materialen versponnen ist, ohne die Umhüllung des Fadens zu
bilden oder zusammenhängend durch die ganze Länge des Ge-
webefadens sich zu zichen, bleibt bei Geweben aus solchen Garnen
außer Betracht.
Steine, insbesondere Korallen, Asphaltstein, bituminöser
Mergelschiefer, Marmor und Alabaster, roh oder blos
behauen, auch gemahllen
Anmerkung: Zu den rohen oder blos behauenen Steinen
gehören auch solche Blöcke, welche an nicht mehr als drei Seiten-
flächen eine Bearbeitung mit der Säge zeigen.
100 kg
100 kg
24
150
800
450
frei