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Lothringens ist notwendig, welche Folgen sie immerhin für die Zukunft
haben mag. Es handelt sich nicht um „Annexionen“, um Eroberung
fremden Gebietes, sondern um die Rückforderung alten Eigentumss, dessen
kriegerische Leistungsfähigkeit, dreifach höher angestrengt, als die der übrigen
Provinzen Frankreichs, direkt gegen Deutschland gerichtet wurde. Die
Republik in Frankreich ist eine Republik von Deutschlands Guaden, dem
Lande aufgedrängt durch unsere Siege. Nichts bürgt uns dafür, daß
diese Republik Daner hat. Es ist so gut wie unzweifelhaft, daß das.
allgemeine Stimmrecht den Kaiser Napoleon wieder zur Regierung beruft,
dessen Unglück nur darin bestand, an der in Frankreich populärsten
Idee, der Eroberung der Rheingrenze, unterzugehen. Derselbe geniale
Beranger, der den Franzosen den Kaiser aufgesungen hat, er hat ihnen
auch den Krieg gegen den deutschen Rhein aufgesungen. Dieser Kern
hatte ganz Frankreich für sich und so peinlich es Manchem ist,
wir mit dem gestürzten Napoleon Frieden machen sollen, so darf —
nur unser Interesse ohne irgend welche Sentimentalität entscheiden.
Unsere Regierung thut wohl daran, mit jeder Macht Frieden zu schließen,
welche die Kraft hat, ihn zu schließen und zu halten.“
Der Reichstag befaßte sich sodann mit den Versailler Verträgen.
Ohne Zweifel mußten die namentlich Bayern zugestandenen Reservatrechte
in allen patriotischen Herzen peinliche Gefühle wachrufen. Bayern behielt
seine eigene Diplomatie, die Verwaltung des Heerwesens, der Post,
der Telegraphen, der Eisenbahnen, seine besondere Besteuerung des
Biers und Branntweins und nahm keinen Anteil an den Bestimmungen
der neuen deutschen Bundesverfassung über Heimat= und Niederlassungsverhältnisse
u. s. w. Zu ändern war aber damals nichts mehr, auch
konnte niemand gegen den leitenden Staatsmann den Vorwurf erheben,
daß er dem Münchener Kabinet zu weit gehende Zugeständnisse gemacht
habe. Unsere Rechtsverhältnisse gegenüber den Südstaaten waren
durch die Verträge von 1866 fest normiert, auch stand uns Bayern bei
der Aufrichtung des deutschen Reiches nicht als Besiegter gegenüber,
sondern als ein getreuer Bundesgenosse, der an den Ehren und Erfolgen
des Krieges vollen Anteil hatte. Wollte Bayern gar nicht in
das deutsche Reich eintreten, dann war niemand berechtigt, in dieser Beziehung
einen Zwang zu üben; es mußte Bayerns eigene Sache bleiben,
zu erwägen, ob es außerhalb des Reiches allen Eventualitäten der Zukunft
gegenüber für seine Dynastie und seinen Territorialbestand die
gleichen Garantien zu finden vermochte. Das Kabinet von Berlin aber
war darauf angewiesen, das Vertragswerk so rasch als möglich zum
Abschlusse zu bringen, sich also bei dem Erreichbaren zu bescheiden.