Metadata : Der Deutsche Reichstag.

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Lothringens  ist  notwendig,  welche  Folgen  sie  immerhin  für  die  Zukunft
haben  mag.  Es  handelt  sich  nicht  um  „Annexionen“,  um  Eroberung
fremden  Gebietes,  sondern  um  die  Rückforderung  alten  Eigentumss,  dessen
kriegerische  Leistungsfähigkeit,  dreifach  höher  angestrengt,  als  die  der  übrigen
Provinzen  Frankreichs,  direkt  gegen  Deutschland  gerichtet  wurde.  Die
Republik  in  Frankreich  ist  eine  Republik  von  Deutschlands  Guaden,  dem
Lande  aufgedrängt  durch  unsere  Siege.  Nichts  bürgt  uns  dafür,  daß
diese  Republik  Daner  hat.  Es  ist  so  gut  wie  unzweifelhaft,  daß  das.
allgemeine  Stimmrecht  den  Kaiser  Napoleon  wieder  zur  Regierung  beruft,
  dessen  Unglück  nur  darin  bestand,  an  der  in  Frankreich  populärsten
Idee,  der  Eroberung  der  Rheingrenze,  unterzugehen.  Derselbe  geniale
Beranger,  der  den  Franzosen  den  Kaiser  aufgesungen  hat,  er  hat  ihnen
auch  den  Krieg  gegen  den  deutschen  Rhein  aufgesungen.  Dieser  Kern
hatte  ganz  Frankreich  für  sich  und  so  peinlich  es  Manchem  ist,

wir  mit  dem  gestürzten  Napoleon  Frieden  machen  sollen,  so  darf  —
nur  unser  Interesse  ohne  irgend  welche  Sentimentalität  entscheiden.
Unsere  Regierung  thut  wohl  daran,  mit  jeder  Macht  Frieden  zu  schließen,
welche  die  Kraft  hat,  ihn  zu  schließen  und  zu  halten.“

Der  Reichstag  befaßte  sich  sodann  mit  den  Versailler  Verträgen.
Ohne  Zweifel  mußten  die  namentlich  Bayern  zugestandenen  Reservatrechte
in  allen  patriotischen  Herzen  peinliche  Gefühle  wachrufen.  Bayern  behielt
  seine  eigene  Diplomatie,  die  Verwaltung  des  Heerwesens,  der  Post,
der  Telegraphen,  der  Eisenbahnen,  seine  besondere  Besteuerung  des
Biers  und  Branntweins  und  nahm  keinen  Anteil  an  den  Bestimmungen
der  neuen  deutschen  Bundesverfassung  über  Heimat=  und  Niederlassungsverhältnisse
  u.  s.  w.  Zu  ändern  war  aber  damals  nichts  mehr,  auch
konnte  niemand  gegen  den  leitenden  Staatsmann  den  Vorwurf  erheben,
daß  er  dem  Münchener  Kabinet  zu  weit  gehende  Zugeständnisse  gemacht
habe.  Unsere  Rechtsverhältnisse  gegenüber  den  Südstaaten  waren
durch  die  Verträge  von  1866  fest  normiert,  auch  stand  uns  Bayern  bei
der  Aufrichtung  des  deutschen  Reiches  nicht  als  Besiegter  gegenüber,
sondern  als  ein  getreuer  Bundesgenosse,  der  an  den  Ehren  und  Erfolgen
  des  Krieges  vollen  Anteil  hatte.  Wollte  Bayern  gar  nicht  in
das  deutsche  Reich  eintreten,  dann  war  niemand  berechtigt,  in  dieser  Beziehung
  einen  Zwang  zu  üben;  es  mußte  Bayerns  eigene  Sache  bleiben,
zu  erwägen,  ob  es  außerhalb  des  Reiches  allen  Eventualitäten  der  Zukunft
  gegenüber  für  seine  Dynastie  und  seinen  Territorialbestand  die
gleichen  Garantien  zu  finden  vermochte.  Das  Kabinet  von  Berlin  aber
war  darauf  angewiesen,  das  Vertragswerk  so  rasch  als  möglich  zum
Abschlusse  zu  bringen,  sich  also  bei  dem  Erreichbaren  zu  bescheiden.