Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

 

..-Nummer


des

 

italienischen  Benennung  der  Waaren.  Maßstab  Zollsatz
Zolltarifs.  Lire
aus  154.  Bänder  und  Borten  aus  Seide  oder  Floretseide,  gemischt
mit  anderen  Spinnstoffen,  worin  die  Seide  oder  Floretseide
  im  Verhältniß  von  mindestens  12  und  höchstens
50  Prozent  enthalten  ist  —  ZolI  bes  betreffenden
Gewebes  mit  3  Lire
Zuschlag  für  1  kg.
156.  Posamentierwaaren  aus  Spinnstoffen  der  Kategorie  VIII    —  Zoll  de  betreffenden  
Bänder.
160.  Genähte  Gegenstände  aus  Spinnstoffen  der  Kategorie  VIII.  —  Zoll des  betreffenden
Gewebes  mit  10  Prozent
Zuschlag.
161.  Holzkohle  —  frei
162.  Brennholz  ..  ..................  ....  ..............  —  frei
aus  163.  Holz:
a)  gemeines:
1.  roh  oder  lediglich  mit  der  Axt  behauen  oder  vor—
gerichtet  —  frei
2.  viereckig  behauen,  gesägt  —  frei
3.  in  Brettchen  zu  Schachteln,  Sieben  und  dergleichen;
  sowie  in  Reifen  jeder  Länge  —  frei
4.  Holzdraht  zur  Herstellung  von  Zündhölzchen  –  frei
aus  b)  Ebenistenholz:
2.  geschnitten  der  Länge  nach  100  g  3
3.  Brettchen  oder  Tafeln  für  Fußböden,  eingelegte  »  4
164.  Leere  Fässer,  neue  oder  gebrauchte:
a)  mit  hölzernen  Reifen  1  hl  0,20
Rauminhalt.
b)  mit  eisernen  Reifen  -  0,z0
aus  165.  Möbel  und  Möbeltheile,  rohe  oder  fertige:
a)  nicht  gepolsterte:
1.  aus  gemeinem,  gebogenen  Holz  ...............  100  kg  7,50
2.  andere  aus  gemeinem  Holz  ...  -  13
3  aus  Ebenistenholz,  fournirt,  geschnitzt  oder  eingelegt  60