Full text : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

Note  der  28  Regierungen  vom  14.  April.  229

und  das  weitere  —  namentlich  also  eine  eventuelle  Anderung  der  Verfassung
und  eine  Heranziehung  der  vorläufig  nicht  eintretenden  Staaten  —  sei  der
Jukunft  zu  überlassen.  Zwischen  dem  Bundesskaate  und  den  nicht  beitretenden
deutschen  Skaaten  sollte  das  alte  Bundesverhältnis,  aber  unter  entsprechender
Einschränkung  der  Bundeskompetenz,  bestehen  bleiben.  Die  Voraussetzung
hierfür  war  freilich,  daß  auch  Preußen  zunächst  die  Verfassung  in  ihrer
jetzigen  Gestalt  als  rechtsgültig  und  bindend  anerkennen  müsse.:  Gagern
täuschte  sich  durchaus,  wenn  er  glaubte,  dies  von  Preußen  erreichen  zu  können;
mochten  auch  er  und  viele  seiner  Freunde  immer  wieder  versichern,  daß
zweifellos  das  erste  Reichsparlament,  welches  auf  Grund  der  Verfassung  in
dem  engeren  Bundessklaate  gewählt  werde,  alle  gewünschten  Revisionen  der
Verfassung  beschließen  werde,  so  blieb  doch  diese  Aussicht  immer  unsicher  und
versetzte  den  König  von  Preußen  in  die  unangenehme  Lage,  eine  Verfassung,
mit  der  er  keinesfalls  Kaiser  sein  wollte,  doch  scheinbar  anzunehmen  und  sich
ihr  vorläufig  zu  unterwerfen.  Gagern  verwarf  den  Plan  Camphausens,  den
ihm  dieser  vor  seiner  Abreise  bereits  mitgeteilt  hatte,  deshalb,  weil  er  zum
Konflikt  mit  der  Nationalversammlung  und  unter  Umständen  zu  deren  gewaltsamer
  Jersprengung  führen  müsse,  und  dadurch  alle  populären  Leidenschaften
  gegen  Preußen  und  die  übrigen  Regierungen  von  neuem  erregt
werden  würden.  Er  blieb  bei  der  Verfolgung  seines  eigenen  Gedankens  und
schuf  dadurch  eine  neue  große  Schwierigkeit.

Denn  sicherlich  ist  es  nicht  ohne  Gagerns  Einwirkung  geschehen,  daß  am
14.  April  durch  die  Bevollmächtigten  von  28  Regierungen  —  im  wesentlichen
denselben,  die  sich  früher  zu  der  Kollektiverklärung  mit  Preußen  zusammengetan
  hatten  —  eine  gemeinsame  Note  übergeben  wurdes,  worin  sie  erklärten,
ihre  Regierungen  hätten  mit  Befriedigung  vernommen,  daß  der  König  von
Preußen  als  Oberhaupt  an  die  Spitze  des  engeren  Bundes  ktreten  wolle.  Es
verdiene  die  höchste  Anerkennung,  daß  er  sich  vor  einer  definitiven  Erklärung
der  Justimmung  der  übrigen  Staaten  versichern  wolle.  Sie  seien  in  der
Lage,  im  Namen  der  von  ihnen  vertrekenen  Regierungen,  deren  volles  Ein-1

  Bezüglich  Osterreichs  entwickelte  v.  Beckerath  seine  Anschauungen  in  einer  interessanten
Denkschrift,  die  ich  Beil.  73  mitteile.  Es  wäre  danach  die  Kompetenz  des  weiteren  Bundes
auf  die  Verwaltung  der  Bundesfestungen  und  die  Verabredung  gleichartiger  gesetzgeberischer
und  handelspolitischer  Maßregeln  beschränkt  worden.  In  der  —  dann  recht  bedeutungslos
gewordenen  —  Bundesversammlung  sollte  aber  nicht  der  engere  Bund  als  Ganzes,  sondern
nach  wie  vor  die  einzelnen  Staaten  vertreten  sein,  um  deren  Selbständigkeitsgefühl  zu
schonen.  Die  Schwäche  dieser  Gedanken  lag  darin,  daß  ein  weiterer  Bund  ohne  gemeinsame
auswärtige  Politik  (aber  mit  gemeinsamen  Festungen!)  zerrissen  werden  mußte,  sobald  seine
Glieder  bei  ausbrechenden  Konflikten  in  verschiedenen  Lagern  standen.

*  S.  Beilage  77.

*  Roth  u.  Merck  2,  480.