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Pfennig.
stopfen werden incl. Tectur und Signatur berech-#net
das Stück:
bis incl. 100 Gramm mit 30
über 100 300 50
über 300 500 65
Bemerkung:
Gläser mit eingeriebenen Glasstopfen sind zur Berechnung
nur zugelassen:
wenn sie vom Arzte ausdrücklich auf dem Rezepte
verordnet sind, oder wenn sie bei Abgabe rein
wässriger Lösungen von Gold- oder Silbersalzen,
von reinen starken flüssigen, oder feuchtenden
trockenen Säuren, von Chlorwasser, von Brom oder
Bromwasser, oder von weingeistiger Jodlösung Verwendung
gefunden haben.
Datent-Tropfgläser jeder Farbe das Stück mit 30
Glas'chen mit abgetheilten Pulvern. oder
— S
vergleiche Taxe
Flüssigkeiten] der Arbeiten.
5. Korkstopfen mit Holzddeckel oder Holzdckel zu
Glasern oder Töpfen kosten mit Signatur das Stück:
It
zu Gefässen bis zu 100 Gramm Inhalt 10
„ 7* * „ 300 * „ 20
grösseren Gefkssen . 30
Pappschachteln (mit Falz).
Pappschachteln kosten mit Signatur das Stück
bis zu 50 Gramm 10
über 50 150 9 15
150 250 20
Bemerkung:
Pappschachteln dürfen für öffentliche Anstalten
und Krankenkassen aller Art bei Abgabe von bis
zu incl. 50 Gramm an einfachen und gemischten
feinen und mittelfeinen Pulvern oder Crystallen, die
sich an der Luft nicht oder nur wenig veründern,
z. B. Alumen pulveratum, Fol. Sennae plv., kal,