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kratie an die Wand gedrückt; diese verstand Englands Welthandelsmacht
zu begründen, aber um den Preis einer empörenden Bereicherung
der oberen Klassen und einer Klassenherrschaft, einer Proletarisierung
des Arbeiterstandes, die dazu führte, daß das Land eigentlich 1790 bis
1850 vor einer sozialen Revolution stand; diese konnte nur mit den härtesten
Ausnahmegesetzen, durch Militär und Kanonen verhindert werden.
Was hat nun der deutsche Beamten= und Militärstaat in Preußen,
in Österreich und in den deutschen Mittelstaaten 1640 bis 1820 geschaffen?
was bedeutete er, worin bestand er? was waren seine Ziele?
wie läßt sich der Geist der geschaffenen Institutionen etwa in wenige
Worte zusammenfassen?
Dieser deutsche Beamten= und Militärstaat hat die ständisch-feudale
Klassenherrschaft beseitigt oder zurückgedrängt, die fürstliche Gewalt befahigt,
leistungsfähige Organe der Staatsgewalt im Zentrum und in der
Peripherie zu schaffen; er hat die wirtschaftlichen Kämpfe zwischen Stadt
und Land zum Stillstand gebracht. Es entstand so eine starke monarchische
Gewalt von einem Typus, der für die ganze Welt vorbildlich
wurde; er hat die besten Volkselemente aus allen Klassen in Beamtenund
Offiziersdienst zu einem neuen führenden Stande, zu einer Amtsaristokratie
zusammengefaßt, welche hoch über der feudalen sowohl als
der Geld= und Kapitalaristokratie anderer Länder und Zeiten steht. Er
hat den Banernstand vor Aberlastung, Proletarisierung und Auskauf
doch im ganzen geschützt und erhalten; er hat die korrupte mittelalterliche
Stadt= und Zunftverfassung reformiert und die Stadtbevölkerung reif zu
gesunder Selbstverwaltung, zu Gewerbefreiheit und Freizügigkeit gemacht,
dem Banernstand zu freiem Grundeigentum verholfen. Er hat
religiöse Duldung und allgemeine Schulpflicht eingeführt; er hat zuecst
in den Einzelstaaten, dann im Zollverein und im Neich, cinen freien
inneren Markt und eine nationale Handelsverfassung hergestellt. Er
hat die Wissenschaft gefördert und frei gemacht, durch die Kodifikation
des Rechtes und große Gerichtsverfassungsreformen, durch Aufhebung
aller Kabincttsjustiz der persönlichen individuellen Freiheit Garantien
von 1746 bis 1840 gegeben, die damals in keinem anderen Staate Europas
vorhanden waren. Mochte daneben Stener= und Militärdruck, die
staatliche Leitung der Volkswirtschaft an vielen Stellen hart auf die Untertanen
drücken, mochte England durch seine parlamentarische Versassung,
deren Bewunderung und ANachahmung im 18. Jahrhundert
Montesquien lehrte, nach gewissen Richtungen vieles vor Deutschland
voraus haben, — es wird sich doch darüber streiten lassen, ob das England
der drei George oder das Preußen Friedrich des Großen kul-