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Nummer Eingangszoll
des zur Zeit des
Vertragabschlusses gültigen belgischen Zolltarifs
Bennenung der Gegenstände
Maßstab Betrag
Franken.
Noch:
aus 33. goldet; auf Glas gemalte Bilder, sogenannte
Nürnberger; Bleistiftspitzer und Federschneider;
Trommeln und Tambourins für Kinder;
Pfropfenzieher; Schiefergriffel; hölzerne Röhren
zu Pfeifenrohren; Pfeifenrohre, andere als aus
Kautschuck; Nachtlichte, andere als die sogenannten
englischen (Kerzen); gesponnenes Glas, Glas—
augen aus Glasschmelz, Spielzeug und Knöpfe
aus Glas; Zwingen; Federbälle (Kinderspiel-
zeug); Glaskörner, durchbohrte, für Rosenkränze
oder Geschmeide. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. Werth 10 %
aus 34. Kupfer und Nickel, bearbeitet, mit Ausnahme von Kunstgegen-
ständen aus Bronze . . . . ... - 10
Schmiedeeisen, gehämmert, gestreckt oder gewalzt, mit Aus-
nahme von Eisenbahnschienen . ... 100 kg 1
Schmiedeeisenwaren, mit Ausnahme der Nägel ....... . .. . » 4
Stahl in Stangen, Blech oder Draht, mit Ausnahme von
Eisenbahnschiienen . . . . . . . ... » 1
Stahlwaren, mit Ausnahme der Nägel. .. . . . . . . . . . . . ... » 4
Zinn, Blei und Zink, nicht verarbeitet . . . . .. frei
Gold, Silber und Platina:
Bjjouterien, einschließlich der vorgearbeiteten Ketten
jeder Länge, welche zur Herstellung von Bijou-
terien, sowie von Gold= und Silberarbeiten
deinen . . . .. frei
Gold= und Silberschmiedearbeiten Wert 5 %
aus 35.Möbel aus Eichen-, Buchen= und Nußbaumholz, nicht fournirt,
sowie alle Möbel aus weichem Holz ohne Zutat von exo-
tischen Hölzern -............................. » 10 /