Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

256 
  
  
  
Nummer Eingangszoll 
des zur Zeit des 
Vertragabschlusses   gültigen belgischen Zolltarifs 
 Bennenung der Gegenstände 
Maßstab   Betrag  
 
Franken. 
Noch: 
aus 33. goldet; auf Glas gemalte Bilder, sogenannte 
Nürnberger; Bleistiftspitzer und Federschneider; 
Trommeln und Tambourins für Kinder; 
Pfropfenzieher; Schiefergriffel; hölzerne Röhren 
zu Pfeifenrohren; Pfeifenrohre, andere als aus 
Kautschuck; Nachtlichte, andere als die sogenannten 
englischen (Kerzen); gesponnenes Glas, Glas— 
augen aus Glasschmelz, Spielzeug und Knöpfe 
aus Glas; Zwingen; Federbälle (Kinderspiel- 
zeug); Glaskörner, durchbohrte, für Rosenkränze 
oder Geschmeide. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. Werth 10 % 
aus 34. Kupfer und Nickel, bearbeitet, mit Ausnahme von Kunstgegen- 
ständen aus Bronze . . . . ... - 10 
Schmiedeeisen, gehämmert, gestreckt oder gewalzt, mit Aus- 
nahme von Eisenbahnschienen . ... 100 kg 1 
Schmiedeeisenwaren, mit Ausnahme der Nägel ....... . .. . » 4 
Stahl in Stangen, Blech oder Draht, mit Ausnahme von 
Eisenbahnschiienen . . . . . . . ... » 1 
Stahlwaren, mit Ausnahme der Nägel. .. . . . . . . . . . . . ... » 4 
Zinn, Blei und Zink, nicht verarbeitet . . . . .. frei 
Gold, Silber und Platina: 
Bjjouterien, einschließlich der vorgearbeiteten Ketten 
jeder Länge, welche zur Herstellung von Bijou- 
terien, sowie von Gold= und Silberarbeiten 
deinen . . . .. frei 
Gold= und Silberschmiedearbeiten Wert 5 % 
aus 35.Möbel aus Eichen-, Buchen= und Nußbaumholz, nicht fournirt, 
sowie alle Möbel aus weichem Holz ohne Zutat von exo- 
tischen Hölzern -............................. » 10 / 
  
  
 
	        
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