heiten“ des Ordens zeigen uns noch heute, wie hoch hier die
Kunst, Menschen zu beherrschen und zu benutzen, ausgebildet
war. Ein begebener Mensch war geworden, wer die drei Ge—
luͤbde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams geschworen,
„so die Grundfeste sind eines jeglichen geistlichen Lebens,“ und
dafuͤr von dem Orden empfangen hatte ein Schwert, ein Stuͤck
Brot und ein altes Kleid. Ihm war verboten, seines Hauses
Wappen zu fuͤhren, zu herbergen bei den Weltlichen, zu verkehren
in den uͤppigen Staͤdten, allein auszureiten, Briefe zu lesen und
zu schreiben. Viermal in der Nacht wurden die Bruͤder, wenn
sie halb bekleidet mit dem Schwerte zur Seite schliefen, von der
Glocke zu den „Gezeiten“ gerufen, viermal zu den Gebeten des
Tagamts; an jedem Freitag unterlagen sie der moͤnchischen
Kasteiung, der Juste. Wem der Orden ein Amt befiehlt, zu
Riga oder zu Venedig, uͤbernimmt es unweigerlich und legt es
nieder am naͤchsten Kreuzerhoͤhungstage vor dem Kapitel seiner
Provinz; seine Rechnungen bewahrt das Archiv. Ist einer in
Schuld verfallen, so tagt das geheime Kapitel, das mit einer
Messe beginnt und mit Gebet endigt, und verweist den Schuldigen
an den Tisch der Knechte oder laͤßt die Juste an ihm vollziehen,
denn „nachdem die Schuld ist, soll man die Schlaͤge messen.“
Doch darf der Meister Milde uͤben, der in der einen Hand die
Rute der Zuͤchtigung fuͤhrt, in der anderen den Stab des Mitleids.
Nur die „allerschwerste Schuld“— die Fahnenflucht, den
Verkehr mit Heiden und die „vormeinsamten Sünden“ der
Sodomie — kann auch des Meisters Gnade nicht fühnen; sie
geht dem Sünder an sein Krenz, er hat den Orden verloren
ewiglich. Noch über das Grab hinaus verfolgt der Orden die ungetreuen
Brüder. Wird in dem Nachlasse eines deutschen Herrn
mehr gefunden als jene kümmerliche Habe, die das Gesetz erlaubt,
so verscharrt man die Leiche auf dem Felde. Derselben
mönchischen Zucht unterlagen auch die zahlreichen nicht-ritterlichen
Ordensbrüder, die das schwarze Kreuz auf grauem Mantel
13