Full text : Vergleichende Geschichtstabellen von 1878 bis zum Kriegsausbruch 1914.

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(Nr.  5289.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  19.  November  1860.,  betreffend  die  Verleihung  des
Rechts  zur  Erhebung  des  Chausscegeldes  auf  der  Straße  von  Dahle  bis
zur  Altena-Westiger  Chaussee,  an  die  Gemeinde  Dahle.

A.  Ihren  Bericht  vom  8.  November  d.  J.  will  Ich  der  Gemeinde  Dahle,
Kreis  Altena,  Regierungsbezirks  Arnsberg,  gegen  Uebernahme  der  künftigen
chausseemäßigen  Unterhaltung  der  von  ihr  gebauten  Straße  von  Dahle  bis  zur
Altena-Westiger  Chaussee  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den
Besiimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,
  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
  wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewendet
werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom
29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen
  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwäruge  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  19.  November  18060.
Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs:

Wilhelm,  Prinz  von  Preußen,  Regent.
v.  d.  Heydt.  v.  Patow.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe“  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

Kedigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
lin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckerei
(R.  Decker).