Full text : Geschichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Erster Band Erste Hälfte.

Das  Statut  der  Akademie  von  10.  Mai  1749.  299

wiederholt  vorgestellt.  Jetzt  beauftragte  Frieprıicn  den  Präsidenten,
neue  Statuten  zu  entwerfen.  Dieser  unterzog  sich  der  Aufgabe,
nahın  sich  die  einfachen  und  straffen  Reglements  der  Pariser  Akademie
  überall  dort  zuın  Muster,  wo  nicht  Besonderheiten  der  Berliner
  Akademie  eine  Abweichung  erforderten,  und  legte  dann  seine
kurz  und  präcis  gefassten  Bestimmungen  dem  Könige  vor.  Der
Monarch  billigte  am  10.Mai  die  Vorlage,  fügte  aber  eigenhändig
zum  8.  und  13.  Paragraphen  zwei  Sätze  hinzu,  die  des  Präsidenten
Stellung  betrafen.  In  dem  ersten  verfügte  er,  dass  der  Präsident
über  alle  Mitglieder,  also  auch  die  Ehreniitglieder,  gesetzt  sei,  wie
ja  auch  ein  General  Herzöge  und  Prinzen  commandire;  in  dem  zweiten
  bestiinmte  er,  dass  der  Präsident  die  Pensionen  allein  zu  vergeben
  habe.  In  dieser  Gestalt  erschienen  die  Statuten  am  10.  Mai
1746  und  wurden  in  der  Sitzung  vom  2.  Juni  verlesen;  sie  unterwarfen
  die  Akademie  der  fast  autokratischen  Gewalt  des  neuen
Präsidenten.  DBorcke,  der  bisher  präsidirender  Curator  gewesen,
legte  sein  Amt  in  die  Hände  MaAvpertuis.

Diese  Statuten  sind  viele  Jahrzehnte  hindurch  gültig  geblieben
—  deshalb  ınögen  sie  hier  in  extenso  folgen'.  Freilich  verloren
sie  dadurch  einen  Theil  ihrer  Bedeutung,  dass  nach  MaAupErtuıs’
Abgang  kein  Präsident  mehr  ernannt  worden  ist:  aber  au  seine
Stelle  trat  der  König  selbst;  die  streng  monarchische  Verfassung
  der  Akademie  blieb  also  unverändert.  So  lange  aber  Mav-PERTUIS
  regierte,  fühlte  sich  der  König  entlastet;  er  salı  sich  als
Protector  an’,  der  die  Macht  hat.  das  auszuführen,  was  der  Präsident
  vorschlägt,  und  —  als  wirkliches,  mitarbeitendes  NMitglied
  der  Akademie.

Reglement  de  l’Academie:

Le  roi  s’etant  fait  representer  les  differens  röglements  de  l’Academie  Royale
des  Sciences  et  Belles-Lettres,  et.  voulant  donner  a  cette  compagnie,  une  Jerniere
forme,  plus  propre  ä  augmenter  son  lustre  et  ses  progres:  Sa  Majeste  a  ordonne
qwelle  observe  desormais  le  reglement  suivant.

!  Nach  der  Copie,  die  sich  im  Akadeinischen  Archiv  befindet;  gedruckt  sind
sie  in  den  Mcm.  1746  p.3ff.  und  in  Foruey's  Hist.  de  V’Acad.  p.98  ff.
®  Jetzt  erst  löste  der  König  sein  Versprechen  ein  und  nannte  sich  »Protector«
  der  »Academie  des  sciences  et  belles-lettres«  (verkündigt  von  Marrerrrtis  in
der  Sitzung  vom  23.  [nicht  28..  wie  Foruey  druckt]  Juni  1746).  Der  Zusatz  »belleslettres«
  steht  noch  nicht  im  Statut  von  1744.  aber  der  Sache  nach  ist  er  in  ihm
enthalten.  wurde  schon  in  den  Jahren  1744  und  1745  officiell  gebraucht  und  findet

sich  auch  auf  dem  Titel  des  ı.  Bandes  der  Memoires  der  Akademie  von  1745: