Das Statut der Akademie von 10. Mai 1749. 299
wiederholt vorgestellt. Jetzt beauftragte Frieprıicn den Präsidenten,
neue Statuten zu entwerfen. Dieser unterzog sich der Aufgabe,
nahın sich die einfachen und straffen Reglements der Pariser Akademie
überall dort zuın Muster, wo nicht Besonderheiten der Berliner
Akademie eine Abweichung erforderten, und legte dann seine
kurz und präcis gefassten Bestimmungen dem Könige vor. Der
Monarch billigte am 10.Mai die Vorlage, fügte aber eigenhändig
zum 8. und 13. Paragraphen zwei Sätze hinzu, die des Präsidenten
Stellung betrafen. In dem ersten verfügte er, dass der Präsident
über alle Mitglieder, also auch die Ehreniitglieder, gesetzt sei, wie
ja auch ein General Herzöge und Prinzen commandire; in dem zweiten
bestiinmte er, dass der Präsident die Pensionen allein zu vergeben
habe. In dieser Gestalt erschienen die Statuten am 10. Mai
1746 und wurden in der Sitzung vom 2. Juni verlesen; sie unterwarfen
die Akademie der fast autokratischen Gewalt des neuen
Präsidenten. DBorcke, der bisher präsidirender Curator gewesen,
legte sein Amt in die Hände MaAvpertuis.
Diese Statuten sind viele Jahrzehnte hindurch gültig geblieben
— deshalb ınögen sie hier in extenso folgen'. Freilich verloren
sie dadurch einen Theil ihrer Bedeutung, dass nach MaAupErtuıs’
Abgang kein Präsident mehr ernannt worden ist: aber au seine
Stelle trat der König selbst; die streng monarchische Verfassung
der Akademie blieb also unverändert. So lange aber Mav-PERTUIS
regierte, fühlte sich der König entlastet; er salı sich als
Protector an’, der die Macht hat. das auszuführen, was der Präsident
vorschlägt, und — als wirkliches, mitarbeitendes NMitglied
der Akademie.
Reglement de l’Academie:
Le roi s’etant fait representer les differens röglements de l’Academie Royale
des Sciences et Belles-Lettres, et. voulant donner a cette compagnie, une Jerniere
forme, plus propre ä augmenter son lustre et ses progres: Sa Majeste a ordonne
qwelle observe desormais le reglement suivant.
! Nach der Copie, die sich im Akadeinischen Archiv befindet; gedruckt sind
sie in den Mcm. 1746 p.3ff. und in Foruey's Hist. de V’Acad. p.98 ff.
® Jetzt erst löste der König sein Versprechen ein und nannte sich »Protector«
der »Academie des sciences et belles-lettres« (verkündigt von Marrerrrtis in
der Sitzung vom 23. [nicht 28.. wie Foruey druckt] Juni 1746). Der Zusatz »belleslettres«
steht noch nicht im Statut von 1744. aber der Sache nach ist er in ihm
enthalten. wurde schon in den Jahren 1744 und 1745 officiell gebraucht und findet
sich auch auf dem Titel des ı. Bandes der Memoires der Akademie von 1745: