Metadata : Preußische Geschichte. Zweiter Band. (2)

l.  Im  nordischen  Krieg  im  Zwange  Schwedens.  15

Samland  und  nach  Königsberg  offen  vor  ihm.  Etwa  15  000  Mann
stark  war  das  kurfürstliche  Heer  auf  einen  kleinen  Raum  zusammengedrängt,
  schlecht  verpflegt  und  von  Krankheiten  heimgesucht.
  Der  Oberbefehlohaber,  Feldzeungmeister  von  Sparr,
traute  ihm  daher  nichts  zu,  zumal  man  auch  der  Bevölkerung
nicht  sicher  war:  die  Königsberger  murrten  über  die  Anwesenheit
  solcher  Truppenmassen  und  ihre  Ansprüche  und  drangen
auf  Frieden.  Die  anwesenden  Landstände  stimmten  eifrig  zu.
Auch  fürchtete  man,  daß  der  König  sich  seines  Jülicher  Vetters
annahm  und  Preußen  am  Niederrhein  vollends  eroberte.  Des—
halb  drangen  die  meisten  Geheimeräte  auf  eine  Verständigung
um  jeden  Preis.  Auch  die  Kurfürstin  Luise  that  alles,  um
eine  friedliche  Wendung  herbeizuführen.  Zwischen  Sparr  und
Waldeck  kam  es  zu  einer  heftigen  Anosprache.  Da  entschied
die  Meldung  von  einem  verlustvollen  Zusammenstoß  branden:
burgischer  Reiter  mit  den  Schweden  den  Sieg  der  Friedensfreunde.
  Einem  Waffenstillstand  folgten  neue  Unterhandlungen:
sie  führten  zu  dem  Königoberger  Vertrag  vom  17.  Jannar  1656.

Er  bedentete  eine  schwere  Niederlage  der  brandenburgischen
Politik:  gerade  das  gestand  der  Kurfürst  zu,  was  er  um  jeden
Preis  hatte  vermeiden  wollen,  indem  er  für  Preußen  Vasall
Schwedens  wurde.  Zwar  erleichterte  dieses  die  Lehenopflichten:
der  jährliche  Tribut  fiel  fort;  nur  beim  Antritt  des  Lehens
sollte  der  Kurfürst  und  jeder  seiner  Nachfolger  1000  Dnukaten
bezahlen.  Auch  wurde  sein  landesherrliches  Regiment  gegen
Eingriffe  der  Lehensherren  besser  geschützt:  unter  Mitwirkung
der  Stände  sollte  ein  eigenes  preußisches  Tribunal  errichtet  werden,
  um  als  oberstes  Landesgericht,  von  dem  es  keine  Appellation
mehr  gab,  Recht  zu  sprechen.  Die  Stände  verloren  das  Recht  der
Beschwerde  bei  dem  Lehensherrn:  Streitigkeiten  zwischen  ihnen
und  dem  Landesherrn  sollten  Kommissare  beider  Parteien  unter
Vorsitz  eines  königlichen  Delegierten  begleichen.  In  allen  ökonomischen
  Dingen  wurde  der  Kurfürst  völlig  unabhängig.  Es
trat  in  Preußen  der  Zustand  ein,  den  etliche  Geheimeräte  bezeichnet
  hatten,  wenn  sie  meinten,  man  solle  sich  nicht  auf  das
Wort  Sonuveränetät  steifen,  sondern  sehen,  daß  der  Kurfürst  in
Regierungssachen  freie  Hand  behalte  und  der  König  sich  da