l. Im nordischen Krieg im Zwange Schwedens. 15
Samland und nach Königsberg offen vor ihm. Etwa 15 000 Mann
stark war das kurfürstliche Heer auf einen kleinen Raum zusammengedrängt,
schlecht verpflegt und von Krankheiten heimgesucht.
Der Oberbefehlohaber, Feldzeungmeister von Sparr,
traute ihm daher nichts zu, zumal man auch der Bevölkerung
nicht sicher war: die Königsberger murrten über die Anwesenheit
solcher Truppenmassen und ihre Ansprüche und drangen
auf Frieden. Die anwesenden Landstände stimmten eifrig zu.
Auch fürchtete man, daß der König sich seines Jülicher Vetters
annahm und Preußen am Niederrhein vollends eroberte. Des—
halb drangen die meisten Geheimeräte auf eine Verständigung
um jeden Preis. Auch die Kurfürstin Luise that alles, um
eine friedliche Wendung herbeizuführen. Zwischen Sparr und
Waldeck kam es zu einer heftigen Anosprache. Da entschied
die Meldung von einem verlustvollen Zusammenstoß branden:
burgischer Reiter mit den Schweden den Sieg der Friedensfreunde.
Einem Waffenstillstand folgten neue Unterhandlungen:
sie führten zu dem Königoberger Vertrag vom 17. Jannar 1656.
Er bedentete eine schwere Niederlage der brandenburgischen
Politik: gerade das gestand der Kurfürst zu, was er um jeden
Preis hatte vermeiden wollen, indem er für Preußen Vasall
Schwedens wurde. Zwar erleichterte dieses die Lehenopflichten:
der jährliche Tribut fiel fort; nur beim Antritt des Lehens
sollte der Kurfürst und jeder seiner Nachfolger 1000 Dnukaten
bezahlen. Auch wurde sein landesherrliches Regiment gegen
Eingriffe der Lehensherren besser geschützt: unter Mitwirkung
der Stände sollte ein eigenes preußisches Tribunal errichtet werden,
um als oberstes Landesgericht, von dem es keine Appellation
mehr gab, Recht zu sprechen. Die Stände verloren das Recht der
Beschwerde bei dem Lehensherrn: Streitigkeiten zwischen ihnen
und dem Landesherrn sollten Kommissare beider Parteien unter
Vorsitz eines königlichen Delegierten begleichen. In allen ökonomischen
Dingen wurde der Kurfürst völlig unabhängig. Es
trat in Preußen der Zustand ein, den etliche Geheimeräte bezeichnet
hatten, wenn sie meinten, man solle sich nicht auf das
Wort Sonuveränetät steifen, sondern sehen, daß der Kurfürst in
Regierungssachen freie Hand behalte und der König sich da