Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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die  von  dem  Pfarrer  Oesterle  zu  Mariazell,  Dekanats  Oberndorf,  Alters  halber
  nachgesuchte  Versetzung  auf  die  erledigte  Stephans-Caplanei  zu  Rottweil  gnädigst
bewilligt.  .
Sodann  haben  Höchstdieselben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  7.  d.  M.  den
pensionirten  Pupillenrath  v.  Volz  zum  Ehren-Mitgliede  des  K.  Ober-Tribunalc
zu  ernennen  und  ihm,  in  Anerkennung  seiner  langjährigen  Dienste,  den  Titel  eines
Ober-Pupillenraths  zu  verleihen,  auch  «

denGetichts-AktuarMatthesvonWaiblingen,-aufbasitledigteGerichts-Aktuariat
  in  Heilbronn  zu  versetzen  geruht.

II.  Verfügungen  der  Departemente.
A)  Des  Departements  des  Innern:
Des  Ministerium  des  Innern.

a)  Verfügung,  die  Zeit  der  Zulassung  der  Candidaten  des  evangelischen  Kirchendiensies  zur
Anstellungs-Prüfung  betreffend.

In  Erwägung:
daß  zwischen  der  Zahl  der  Candidaten  des  evangelischen  Kirchendienstes  und
der  Zahl  der  zu  besehenden  Stellen  ein  Mißberhältniß  bestehr,  welches  für
die  nächste  Zeit  noch  im  Zunehmen  begriffen  ist,
daß  in  Folge  hievon,  wenn  die  einzelnen  Candidaten  sogleich  nach  Erfüllung
der  im  §9.  12  der  K.  Verordnung  über  die  Dienst-Prüfungen  der  evangelischen
  Geistlichen  vom  21.  Februar  18329  (Reg.  Bl.  S.  116)  bestimmten  Vorbedingungen
  zur  Anstellungs-Prüfung  zuzulassen  wären,  zwischen  dieser  Prüsfung
  und  der  wirklichen  Anstellung  eine  Reihe  von  Jahren  (dermalen  4—0,
später  8—10  und  mehr  Jahre)  verfließen,  und  hiedurch  der  Prüfungs-Zweck,
der  Antrieb  des  Candidaten  zur  Fortbildung  für  seinen  Beruf  und  die  Ueberzeugung
  von  der  Tüchtigkeit  desselben  zur  Zeit  seiner  Anstellung,  gefährdet
würde,

und  in  Betracht  endlich

daß  die  Zeit  der  erstandenen  Anstellungs-Prüfung,  wenn  die  Zulassung  zu
derselben  nicht  von  dem  Velieben  des  Betheiligten  abhänge,  und  wenn  über-