Full text : Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

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Gesterreich-Angarn.

Innern  Toth  stellt  die  Cabinetsfrage.  Der  Gesetzesentwurf  ist  der
Linken  und  äußersten  Linken  namentlich  dadurch  anstößig,  daß  er  eine
Erhöhung  des  Wahlcensus  und  eine  Verlängerung  der  Mandatsdauer

auf  fünf  Jahre  festsetzt.

23.  Febr.  (Oesterreich.)  Reichsrath,  Abg.-Haus:  erklärt  die  Sitze  der

26.

nicht  erschienenen  czechischen  und  feudalen  Abgeordneten  aus  Böhmen,
Mähren,  Krain  und  Steiermark  für  erledigt  behufs  von  Neuwahlen.

Verfassungsausschuß:  lehnt  den  Antrag  von  Tomaszek  (Bukowina),
über  die  sämmtlichen  Forderungen  der  Polen  und  das  ganze  Elaborat
der  Subcommission  zur  Tagesordnung  überzugehen,  mit  allen  gegen
2  Stimmen  ab,  nachdem  der  Minister  v.  Lasser  sich  entschieden  dagegen
  ausgesprochen:

„Die  Regierung  halte  an  dem  Programm  der  Thronrede  fest,  und  in
derselben  sei  die  Bereitwilligkeit  zur  Beilegung  des  galizisches  Streites  ausgesprochen.
  Nur  seien  zwei  Gesichtspunkte  im  Auge  zu  halten,  nämlich:  daß
die  Wünsche  im  Reichsrath  geltend  gemacht  werden,  was  thatsächlich  geschehen
sei,  und  daß  nur  solche  Wünsche  Beachtung  finden,  welche  durch  die  besonderen
Verhältnisse  Galiziens  begründet  seien  und  das  Interesse  des  Reiches  nicht
schädigen.  Die  Regierung  habe  ihre  Bereitwilligkeit  erklärt,  die  im  verfassungsmäßigen
  Wege  vorgebrachten  Wünsche  zu  erwägen,  das  Abgeordnetenhaus  habe
den  Abschluß  des  Streites  für  erwünscht  erklärt.  Hieraus  ergebe  sich  die  Erwägung,
  daß  die  Negierung  ein  wichtiges  Interesse  daran  habe,  die  Zufriedenheit
  der  einzelnen  Theile  durch  Erfüllung  ihrer  Wünsche,  soweit  dieselben  mit
dem  Reichsinteresse  vereinbar  sind,  anzustreben,  und  die  Erwägung,  daß,  nachdem
  durch  die  staatsrechtlichen  Streitigkeiten  das  Verfassungsgebäude  immer
im  Schwanken  erhalten  würde,  endlich  in  dieser  Beziehung  durch  Erfüllung
der  mit  dem  Reichsinteresse  vereinbarten  Wünsche  eine  Festigung  eintreten  möge.
Er  erkläre  sich  daher  auf  das  lebhafteste  gegen  den  Uebergang  zur  Tagesordnung
  und  für  ein  objektives  Eingehen  in  die  Berathung  des  Elaborats  des
Subcomité's.  Der  Uebergang  zur  Tagesordnung  würde  bedeuten,  daß  die
galizischen  Wünsche  den  Bedürfnissen  Galiziens  nicht  entsprechen  und  unvereinbar
  seien  mit  dem  Interesse  des  Reiches."“

„  (Oesterreich.)  Der  Cultminister  Stremayr  spricht  sich  im  Verfassungsclub
  sehr  einläßlich  über  die  Stellung  der  Regierung  zu  der
Frage  des  Altkatholicismus  nach  seiner  Auffassung  aus:

Gegen  den  im  Abgeordnetenhause  einzubringenden  Antrag  auf  Einsetzung
einer  Commission  zur  Beurtheilung  der  rechtlichen  Stellung  der  altkatholischen
Gemeinden  erklärt  sich  Dr.  v.  Stremayr  nicht,  allein  sein  Standpunkt  ist  ein
von  der  Anschauung  der  Altkatholiken  über  ihre  Stellung  wesentlich  verschiedener.
  Er  spricht  seine  Ansicht  dahin  aus,  daß  das  innere  Wesen  der  katholischen
  Kirche  durch  Annahme  des  Dogma's  von  der  Unfehlbarkeit  ein  total
anderes  geworden  sei;  allein  der  Staat  habe  es  innerhalb  seines  Gebietes  nur

mit  der  äußeren  Erscheinungsform  der  Kirche  zu  thun,  und  diese  sei  allerdings

unverändert  geblieben,  die  äußere  hierarchische  Organisation  sei  dieselbe,  wie  zuvor.
Deßhalb  könne  sich  der  Staat  nicht  darauf  einlassen,  zu  erkennen,  wer  den  echten
Glauben  bewahrt  habe,  ob  die  Altkatholiken  oder  die  Anhänger  der  Infallibilität.
  Der  Staat  könne  daher  auf  die  Altkatholiken  nur  dann  die  Bestimmungen
der  Staatsgrundgesetze  in  Anwendung  bringen,  wenn  sie  sich  als  selbstständige
Religionsgenossenschaft  konstituiren,  was  bekanntlich  die  Altkatholiken  perhorr
rescirten,  da  sie  sich  als  die  eigentlichen  Katholiken  betrachteten.  Von  diese-Auffassung
  geleitet,  beantwortet  der  Minister  auch  die  Frage  über  das  Eigen-