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III. Französischer Verwaltungen.
Die von der Französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der
belgisch-französischen Grenze:
15. bei Comines bis Comines.
16. bei Halluin bis Menin.
IV. Luxemburgischer Verwaltungen.
Die von der Luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebenen
Strecken von der belgisch-luxemburgischen Grenze:
17. bei Pétange bis Athus.
18. bei Clémency bis Autel-Bas.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen
im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Jiffer 105, 106.
Frankreich, Ziffer 9, 10, 11, 12, 13.
Niederlande, Siffer 14, 15, 16, 17, 18, 19.
Deutschland.
A. Von deutschen Perwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrechen.
I. Staats-= und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen.
Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen.
Militär-Eisenbahn.
Königlich preußische Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwaltung
stehenden preußischen Privateisenbahnen, mit Ausschluß:
à. der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahn.
Königlich bayerische Staatseisenbahnen.
4Koöniglich sächsische Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwaltung
stehenden sächsischen Privateisenbahnen, mit Ausschluß der Linien:
b. Döbeln —Mügeln—Oschatz.
Grünstädtel—Oberrittersgrün.
Hainsberg—Dippoldiswalde—-Kipsdorf.
Klotzsche—Königsbrück.
Mosel—Ortmannzdorf.
Mühgeln bei Oschatz-Nerchau-Trebsen.
Mügeln bei Pirna—Geising.
Potschappel—Wilsdruff.
Radebeul—Radeburg.
Schönfeld —Geyer.
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