Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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III. Französischer Verwaltungen. 
Die von der Französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der 
belgisch-französischen Grenze: 
15. bei Comines bis Comines. 
16. bei Halluin bis Menin. 
IV. Luxemburgischer Verwaltungen. 
Die von der Luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebenen 
Strecken von der belgisch-luxemburgischen Grenze: 
17. bei Pétange bis Athus. 
18. bei Clémency bis Autel-Bas. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen 
im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Jiffer 105, 106. 
Frankreich, Ziffer 9, 10, 11, 12, 13. 
Niederlande, Siffer 14, 15, 16, 17, 18, 19. 
  
Deutschland. 
A. Von deutschen Perwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrechen. 
I. Staats-= und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen. 
Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 
Militär-Eisenbahn. 
Königlich preußische Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwaltung 
stehenden preußischen Privateisenbahnen, mit Ausschluß: 
à. der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahn. 
Königlich bayerische Staatseisenbahnen. 
4Koöniglich sächsische Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwaltung 
stehenden sächsischen Privateisenbahnen, mit Ausschluß der Linien: 
b. Döbeln —Mügeln—Oschatz. 
Grünstädtel—Oberrittersgrün. 
Hainsberg—Dippoldiswalde—-Kipsdorf. 
Klotzsche—Königsbrück. 
Mosel—Ortmannzdorf. 
Mühgeln bei Oschatz-Nerchau-Trebsen. 
Mügeln bei Pirna—Geising. 
Potschappel—Wilsdruff. 
Radebeul—Radeburg. 
Schönfeld —Geyer. 
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