Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Erster Band. (1)

Der  Rolhe  Adler  ·  Orden.

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Allerhöchste  Kabinels-Ordre  vom  18.  Januar  1311.

J%  finre  Mich  gegenwärtig  bewogen,  die  in  der  Erweiterungs-Urkunde  für  die  Orden  und  Ehrenzeichen
  vom  18.  Januar  v.  J.  noch  vorbehaltene  Bestimmung,  wie  die  eine  Klasse  des  Rothen  Adler-Ordens
  mit  der  andern  zusammengetragen  werden  soll,  hierdurch  zu  geben,  und  der  General-Ordens-Kommission
  zu  eröffuen.

Alle  zu  ernennende  Ritter  der  zweiten  Klasse  des  Rothen  Adler-Ordens,  welche  zuerst  Ritter
der  dritten  Klasse  gewesen  sind,  tragen  zur  Bezeichnung  dessen  noch,  außer  dem  in  der  Urkunde  vorgeschriebenen
  Kreuz  und  Band  um  den  Hals,  drei  goldene  Eichenblätter  an  dem  zur  Befestigung
des  Bandes  dienenden  Ringe  (Tafel  V.  1.).

Die  zu  ernennenden  Ritter  erster  Klasse,  welche  zuvor  in  der  dritten  und  zweiten  Klasse
gewesen  sind,  erhalten  eben  diese  drei  Eichenblätter  sowohl  am  Ringe,  der  das  große  Ordensband
befestigt  (Tafel  IV.  4.),  als  auch  auf  dem  Stern  in  der  oberen  Spitze  (Tafel  IV.  2.).

Bei  allen  Rittern  der  ersten  Klasse,  die  nicht  zuvor  in  der  dritten  und  zweiten  Klasse  gewesen
sind,  und  bei  denen  der  zweiten  Klasse,  die  nicht  zuerst  in  der  dritten  Klasse  gewesen,  haben  Stern
und  Ring  diese  Eichenblätter  nicht.

Berlin,  den  18.  Januar  1811.

ez.)  Triedrich  Wilhelm.
An  die  General-Ordens-Kommission.  *  Wilh

Dllerhöchste  Kabinets-Ordre  vom  18.  Juni  1825.

J  bestimme,  daß  wenn  Ritter  der  zweiten  Klasse  des  Rothen  Arler-Ordens  mit  Eichenlaub,  welche
nicht  mehr  im  Dienste  stehen,  die  erste  Klasse  dieses  Ordens  erhalten,  dieselben  das  Eichenlaub
zwar  am  Ringe,  woran  das  Ordenskreuz  an  dem  breiten  Bande  befestigt  ist,  nicht  aber  auf  dem
Ordenssterne  tragen  sollen.  Hiernach  hat  die  General-Ordens-Kommission  von  heute  an  die  Ordenszeichen
  in  solchen  Fällen  zu  verabreichen.
Berlin,  den  18.  Juni  1825.
(gez)  Friedrich  Wilhelm.

An  die  General-Ordens-Kommission.

Erster  Anhang  zur  Erweiterungs-Urkunde  vom  18.  Jannar  1810.

Vom  18.  Januar  1830.

Jir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.  1c.
haben  es  angemessen  gefunden,  die  zweite  Klasse  des  Rothen  Adler-Ordens  in  zwei  besondere
Abtheilungen  einzutheilen  und  der  ersteren  derselben,  als  eine  höhere  Auszeichnung,  neben  den  bisherigen
  Insignien  dieser  Klasse,  einen  vier  eckigen  Stern'),  auf  welchem  das  Kreuz  dieses  Ordens  mit

*)  Seit  dem  1.  Januar  1858  ist  der  Stern  von  massivem  Silber.  (Allerh.  Kab.-O.  v.  25.  Sept.  1857.)