Der Rolhe Adler · Orden.
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Allerhöchste Kabinels-Ordre vom 18. Januar 1311.
J% finre Mich gegenwärtig bewogen, die in der Erweiterungs-Urkunde für die Orden und Ehrenzeichen
vom 18. Januar v. J. noch vorbehaltene Bestimmung, wie die eine Klasse des Rothen Adler-Ordens
mit der andern zusammengetragen werden soll, hierdurch zu geben, und der General-Ordens-Kommission
zu eröffuen.
Alle zu ernennende Ritter der zweiten Klasse des Rothen Adler-Ordens, welche zuerst Ritter
der dritten Klasse gewesen sind, tragen zur Bezeichnung dessen noch, außer dem in der Urkunde vorgeschriebenen
Kreuz und Band um den Hals, drei goldene Eichenblätter an dem zur Befestigung
des Bandes dienenden Ringe (Tafel V. 1.).
Die zu ernennenden Ritter erster Klasse, welche zuvor in der dritten und zweiten Klasse
gewesen sind, erhalten eben diese drei Eichenblätter sowohl am Ringe, der das große Ordensband
befestigt (Tafel IV. 4.), als auch auf dem Stern in der oberen Spitze (Tafel IV. 2.).
Bei allen Rittern der ersten Klasse, die nicht zuvor in der dritten und zweiten Klasse gewesen
sind, und bei denen der zweiten Klasse, die nicht zuerst in der dritten Klasse gewesen, haben Stern
und Ring diese Eichenblätter nicht.
Berlin, den 18. Januar 1811.
ez.) Triedrich Wilhelm.
An die General-Ordens-Kommission. * Wilh
Dllerhöchste Kabinets-Ordre vom 18. Juni 1825.
J bestimme, daß wenn Ritter der zweiten Klasse des Rothen Arler-Ordens mit Eichenlaub, welche
nicht mehr im Dienste stehen, die erste Klasse dieses Ordens erhalten, dieselben das Eichenlaub
zwar am Ringe, woran das Ordenskreuz an dem breiten Bande befestigt ist, nicht aber auf dem
Ordenssterne tragen sollen. Hiernach hat die General-Ordens-Kommission von heute an die Ordenszeichen
in solchen Fällen zu verabreichen.
Berlin, den 18. Juni 1825.
(gez) Friedrich Wilhelm.
An die General-Ordens-Kommission.
Erster Anhang zur Erweiterungs-Urkunde vom 18. Jannar 1810.
Vom 18. Januar 1830.
Jir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 1c.
haben es angemessen gefunden, die zweite Klasse des Rothen Adler-Ordens in zwei besondere
Abtheilungen einzutheilen und der ersteren derselben, als eine höhere Auszeichnung, neben den bisherigen
Insignien dieser Klasse, einen vier eckigen Stern'), auf welchem das Kreuz dieses Ordens mit
*) Seit dem 1. Januar 1858 ist der Stern von massivem Silber. (Allerh. Kab.-O. v. 25. Sept. 1857.)