Metadata : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

  
 
 

  
   

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Nro.  3.

 

München,  Sonnabends  den  20.  Juny  1822.

 

 

Inhalt.

Gesesz,  den  Eintritt  der  Großjährigkeit  mit  dem  zurückgelegken  21sten  Jahre  in  den  vormals  Fuldalschen.
Gebiets-Theilen  und  in  dem  Markte  Redwitz  betr.  Siebente  Beilage  zu  dem  Abschiede  für  dle
Stände-Versammlung  des  Königreichs  Baiern.

 

Gesetz,  October  1313  das  zuruͤckgelegte  ein  und
den  Eintritt  der  Großjaͤhrigkeit  mit  dem
zuruͤckgelegten  2#sten  Jahre  in  den  vormals  zwanzigste  Lebensjahr  als  der  Termin,
Fuldaischen  Gebiets-Theilen  und  in  dem  1
Markte  Redwitz  betr.  mit  welchem  die  Großjährigkeit  allgemein

 

Ma  ximilian  J  o  seph,  einzutreten  hat,  festgesetzt  worden,  in
von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Baiern.  den  ehemals  Fuldaischen  Aemtern  Bruͤ-D.

  durch  die  Verordnung  vom  26.  ckenau,  Hammelburg  und  Weihers,  und

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