Volltext : Das große königlich preußische Wappen.

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Bobersberg  dem  Kurfürsten  von  Brandenburg,  erhielt  dagegen  Schwiebus  zurück.  Dies
Gebiet  wurde  durch  diese  Abtretung  zwar  nicht  völlig  von  Schlesien  getrennt,  weil  der
Besitz  des  Kurfürsten  nur  ein  Pfandbesitz  für  die  Aussteuer  seiner  Tochter  war,  ist  jedoch
seitdem  nie  mehr  mit  Schlesien  vereinigt  worden.  Im  Jgahre  1514  ertheilte  König  Wladislaus
  dem  Herzog  Bartholomäus  von  Münsterberg  das  Recht,  Crossen  wieder  einzulösen.
Dessen  früüher  Tod  liess  dieses  Recht  nicht  zur  Geltung  kommen,  doch  behauptete  es  seine
Familie  fortwährend.  Ein  Sohn  des  Herzogs  Karl  I.  von  Münsterberg,  Joachim,  wählte  den
geistlichen  Stand  und  erhielt  durch  den  Kurfürsten  Joachim  II.  von  Brandenburg  die  Anwartschaft
  auf  das  Bisthum  Brandenburg  oder  Lebus,  wogegen  er  und  seine  Brüder  ihr
Recht  mit  königlicher  Genehmigung  aufgaben.  Trotz  des  Widerspruchs  der  Crossener
Stände  erhielt  Joachim  II.  1538  von  Ferdinand  I.  von  Böhmen  die  Erlaubniss,  den  Pfandbesitz
  von  Crossen  in  erbliches  Eigenthum  (natürlich  als  Lehen  der  Krone  Böhmen)  zu

verwandeln.

23.  Wegen  des  Perzogthums  Vauenburg.

In  rothem,  mit  einer  von  Silber  und  Schwarz  zu  zwölf  gestickten  Einfassung
uungebenen  Felde  ein  silberner  Pferdekopf.

Erläuterung.  In  Folge  eines  am  6.  November  1657  abgeschlossenen  Vergleichs
wurde  der  grosse  Kurfürst  von  Seiten  sohann  Casimirs  von  Polen  mit  Lauenburg  und
Bütow  und  Stadt  Elbing  belehnt,  jedoch  leistete  der  Kurfürst  resp.  König  keine  Lehens-Pflicht,
  sondern  die  Lehens-Rencvation  geschah  mit  Erneuerung  der  Vergleichs-Pacten  von
einem  Fall  zum  andern.  In  dem  Wappen  finden  wir  damals  die  Länder  nicht  vertreten.
Nur  durch  den  Titel  wurde  der  Besitz  significirt  und  erst  König  Friedrich  II.  nahm  Lauenburg
  und  Bütow  als  Deppelschild  in  das  Wappen  auf.  Unter  Friedrich  Wilhelm  III.  wurde
Lauenburg  wieder  aus  dem  Wappen  emfernt  und  behielt  nur  noch  in  dem  Titel  eine
Stelle,  wurde  aber  unter  König  Wilhelm  im  Jahre  1864  zugleich  mit  Bütow,  Haigerloch
und  Werstein  in  einem  Wappenschild  auflgenommen,  bis  es  im  Jabre  1873  einem  öffentlich

gegebenen  allerhöchsten  Versprechen  zufolge  einen  Schild  für  sich  erhielt.

24.  Wegen  des  Herzogthums  Mecklenburg.

In  goldenem  Felde  ein  vorwärts  gekehrter,  abgerissener,  schwarzer  Büffelkopf  mit

rother  Zunge,  silbernen  Hörnern,  silbernem  Naseuringe  und  rother  Krone.
Erläuterung.  Das  Herzogthum  Mecklenburg  war  seit  dem  Jabre  1708  mit  Rück-Sicht
  auf  eine  Erbvereinigung,  die  schon  im  15.  Jahrhundert  aufgerichtet  und  von  Zeit  zu

Zeit  vom  Kaiser  bestätigt  war,  durch  mehrere  Schilde  vertreten,  ist  aber  jetzt  auf  das  eine
beschränkt.

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