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Bobersberg dem Kurfürsten von Brandenburg, erhielt dagegen Schwiebus zurück. Dies
Gebiet wurde durch diese Abtretung zwar nicht völlig von Schlesien getrennt, weil der
Besitz des Kurfürsten nur ein Pfandbesitz für die Aussteuer seiner Tochter war, ist jedoch
seitdem nie mehr mit Schlesien vereinigt worden. Im Jgahre 1514 ertheilte König Wladislaus
dem Herzog Bartholomäus von Münsterberg das Recht, Crossen wieder einzulösen.
Dessen früüher Tod liess dieses Recht nicht zur Geltung kommen, doch behauptete es seine
Familie fortwährend. Ein Sohn des Herzogs Karl I. von Münsterberg, Joachim, wählte den
geistlichen Stand und erhielt durch den Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg die Anwartschaft
auf das Bisthum Brandenburg oder Lebus, wogegen er und seine Brüder ihr
Recht mit königlicher Genehmigung aufgaben. Trotz des Widerspruchs der Crossener
Stände erhielt Joachim II. 1538 von Ferdinand I. von Böhmen die Erlaubniss, den Pfandbesitz
von Crossen in erbliches Eigenthum (natürlich als Lehen der Krone Böhmen) zu
verwandeln.
23. Wegen des Perzogthums Vauenburg.
In rothem, mit einer von Silber und Schwarz zu zwölf gestickten Einfassung
uungebenen Felde ein silberner Pferdekopf.
Erläuterung. In Folge eines am 6. November 1657 abgeschlossenen Vergleichs
wurde der grosse Kurfürst von Seiten sohann Casimirs von Polen mit Lauenburg und
Bütow und Stadt Elbing belehnt, jedoch leistete der Kurfürst resp. König keine Lehens-Pflicht,
sondern die Lehens-Rencvation geschah mit Erneuerung der Vergleichs-Pacten von
einem Fall zum andern. In dem Wappen finden wir damals die Länder nicht vertreten.
Nur durch den Titel wurde der Besitz significirt und erst König Friedrich II. nahm Lauenburg
und Bütow als Deppelschild in das Wappen auf. Unter Friedrich Wilhelm III. wurde
Lauenburg wieder aus dem Wappen emfernt und behielt nur noch in dem Titel eine
Stelle, wurde aber unter König Wilhelm im Jahre 1864 zugleich mit Bütow, Haigerloch
und Werstein in einem Wappenschild auflgenommen, bis es im Jabre 1873 einem öffentlich
gegebenen allerhöchsten Versprechen zufolge einen Schild für sich erhielt.
24. Wegen des Herzogthums Mecklenburg.
In goldenem Felde ein vorwärts gekehrter, abgerissener, schwarzer Büffelkopf mit
rother Zunge, silbernen Hörnern, silbernem Naseuringe und rother Krone.
Erläuterung. Das Herzogthum Mecklenburg war seit dem Jabre 1708 mit Rück-Sicht
auf eine Erbvereinigung, die schon im 15. Jahrhundert aufgerichtet und von Zeit zu
Zeit vom Kaiser bestätigt war, durch mehrere Schilde vertreten, ist aber jetzt auf das eine
beschränkt.
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