Osterreich- Ungarn (Rechtspflege, Finanzen Heerwesen).
burg, Görz, Prag, Olmütz, Lemberg, Zara,
Gran, Erlau, Kalocsa-Bäcs und agam.
Die Zahl der Bistümer beträgt in Osterreich
26, in Ungarn 25, zusammen 51,
darunter 3 Generalvikariate und eine mit
erzbischöflicher Jurisdiktion versehene Erzabtei.
Dazu kommt außerdem noch das
apostolische Feldvikariat. Die orientalischgriechische
Kirche hat 3 Metropoliten, zu
Karlowitz, Czernowitz und Hermannstadt,
und 10 Bistümer, von welchen 2 im
cisleithanischen, 8 im tanslenhanissh
Gebiet gelegen sind. Die evangelische
Kirche steht diesseit der Leitha unter dem
Oberkirchenrat in Wien, und zwar bestehen
in Cisleithanien 9 evangelische Superintendenturen,
6 für die Kirche Augsburgischer
und 3 für die Kirche Helvetischer
Konfession. Im ungarischen Staatsgebiet
bestehen 10 evangelische Superintendenturen
mit dem Landeskonsistorium
Augsburgischer Konfession und einem
besondern Oberkonfistorium Helvetischer
Konfession für Siebenbürgen.
Rechtspflege. In Osterreichbildet der
oberste Gerichtshof in Wien, der zugleich
der Kassationshof ist, die höchste Instanz.
In zweiter Instanz entscheiden die Oberlandesgerichte
in Wien, Graz, Triest, Innsbruck,
Prag, Brünn, Krakau, Lemberg und
Zara. In erster Instanz erkennen Landesund
Kreisgerichte in wichtigern Fällen (mit
Geschwornengerichten), und als Einzelzerichte
in minder wichtigen Mechteange egenheiten
die Bezirksgerichte. Alsbesondere
Gerichte fungieren Handels-, Gefälls-,
Militärgerichte 2c. Zur Entscheidung von
Kompetenzkonflikten sowie zur Entscheidung
in Streitigkeiten öffentlichen Rechts
ist das Reichsgericht in Wien eingesetzt, woselbst
auch ein Verwaltungsgrichtahef besteht.
In Ungarn und Siebenbürgenbildet
die königliche Kurie in Budapest die oberste
Instanz mit zwei selbständigen Abteilungen,
dem Kafsarionsho und dem obersten
Gerichtshof. Zweite Instanz sind die königlichen
Tafeln zu Budapest und zu
Maros-Vasarhely; dazu kommen Gerichtshöfe,
Bezirks= und Geschwornengerichte als
erste Instanz. Als Friedensgerichte fungieren
die Gemeindegerichtet.
Finanzwesen. Für die gemeinsamen
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Ausgaben der Gesamtmonarchiebestehtein
7* nsames Budget, daneben für jede der
iden Reichshälften ein besonderer Etat
für die Spezialeinnahmen und-Ausgaben.
Die gemeinsamen Ausgaben der Monarchie
werden aus den eignen Einnahmen
der verschiedenen Verwaltungszweige, der
emeinsamen Zölle, im wesentlichen aber
urch Matrikularbeiträge der beiden
Staatshälften (Osterreich 70, Ungarn 30
Proz.) gedeckt. Nach dem Budget für 1880
balancierten Ausgabe und Einnahme mit
116,029,683 d d. W. Für die Landarmee
waren 101,599,531 Fl. und für die
Marine 8,264,902 Fl. in Ausgabe eingestellt.
Nach dem Spezialbudget für Osterreich
ergab sich folgender Abschluß:
42551018 Fl. Ausgaben
996277756 = Einnahmen
27273262 Fl. Defizit.
Der Budgetabschluß für Ungarn war
folgender:
2594991408 Fl. Ausgaben
239 583 157 = Einnahmen
19916251 Fl. Defizit.
Für die innere Autonomie des Königreichs
Kroatien und Slawonien balancierten
die Einnahmen und die Ausgaben
mit 3,270,687 Fl. Die gemeinsame
Staatsschuld der Gesamtmonarchie belief
sich 1. Jan. 1880 auf 411,999,923 Fl.
Für Österreich betrug die Sonderschuld,
einschließlich jedoch der mit den Ländern der
ungarischen Krone gemeinsamen Partialhypothekenanweisungen,
3,333,394,471
Fl. Zu den Schulden der im Reichsrat
vertretenen Königreiche und Länder, welche
vor 1868 kontrahiert worden sind, leistet
Ungarn einen jährlichen festen Beitrag
von 30,320,095 Fl., da es sich hier eigentlich
um allgemeine Staatsschulden handelt.
Die ungarische Staatsschuld betrug
1878: 662,404,801 Fl.
Heerwesen. Die Friedensstärkeder Armee
brtrug #u 14,738 Offiziere, 255,951
Mann, 696 Geschütze und 47.987 Pferde.
Dazu kamen die k. k. Landwehr mit 572
Offizieren, 2782 Mann und 80 Pferden
und die königlich ungarische Landwehr mit
1045 Offizieren, 7540 Mann und 1516
Pferden. Mit Stäben, Sicherheitstrup-