Full text : Staats-Lexikon.

Osterreich-  Ungarn  (Rechtspflege,  Finanzen  Heerwesen).

burg,  Görz,  Prag,  Olmütz,  Lemberg,  Zara,
Gran,  Erlau,  Kalocsa-Bäcs  und  agam.
Die  Zahl  der  Bistümer  beträgt  in  Osterreich
  26,  in  Ungarn  25,  zusammen  51,
darunter  3  Generalvikariate  und  eine  mit
erzbischöflicher  Jurisdiktion  versehene  Erzabtei.
  Dazu  kommt  außerdem  noch  das
apostolische  Feldvikariat.  Die  orientalischgriechische
  Kirche  hat  3  Metropoliten,  zu
Karlowitz,  Czernowitz  und  Hermannstadt,
und  10  Bistümer,  von  welchen  2  im
cisleithanischen,  8  im  tanslenhanissh
Gebiet  gelegen  sind.  Die  evangelische
Kirche  steht  diesseit  der  Leitha  unter  dem
Oberkirchenrat  in  Wien,  und  zwar  bestehen
  in  Cisleithanien  9  evangelische  Superintendenturen,
  6  für  die  Kirche  Augsburgischer
  und  3  für  die  Kirche  Helvetischer
  Konfession.  Im  ungarischen  Staatsgebiet
  bestehen  10  evangelische  Superintendenturen
  mit  dem  Landeskonsistorium
Augsburgischer  Konfession  und  einem
besondern  Oberkonfistorium  Helvetischer
Konfession  für  Siebenbürgen.
Rechtspflege.  In  Osterreichbildet  der
oberste  Gerichtshof  in  Wien,  der  zugleich
der  Kassationshof  ist,  die  höchste  Instanz.
In  zweiter  Instanz  entscheiden  die  Oberlandesgerichte
  in  Wien,  Graz,  Triest,  Innsbruck,
  Prag,  Brünn,  Krakau,  Lemberg  und
Zara.  In  erster  Instanz  erkennen  Landesund
  Kreisgerichte  in  wichtigern  Fällen  (mit
Geschwornengerichten),  und  als  Einzelzerichte
  in  minder  wichtigen  Mechteange  egenheiten
  die  Bezirksgerichte.  Alsbesondere
Gerichte  fungieren  Handels-,  Gefälls-,
Militärgerichte  2c.  Zur  Entscheidung  von
Kompetenzkonflikten  sowie  zur  Entscheidung
  in  Streitigkeiten  öffentlichen  Rechts
ist  das  Reichsgericht  in  Wien  eingesetzt,  woselbst
  auch  ein  Verwaltungsgrichtahef  besteht.
  In  Ungarn  und  Siebenbürgenbildet
die  königliche  Kurie  in  Budapest  die  oberste
Instanz  mit  zwei  selbständigen  Abteilungen,
  dem  Kafsarionsho  und  dem  obersten
Gerichtshof.  Zweite  Instanz  sind  die  königlichen
  Tafeln  zu  Budapest  und  zu
Maros-Vasarhely;  dazu  kommen  Gerichtshöfe,
  Bezirks=  und  Geschwornengerichte  als
erste  Instanz.  Als  Friedensgerichte  fungieren
  die  Gemeindegerichtet.
Finanzwesen.  Für  die  gemeinsamen

897

Ausgaben  der  Gesamtmonarchiebestehtein
7*  nsames  Budget,  daneben  für  jede  der
iden  Reichshälften  ein  besonderer  Etat
für  die  Spezialeinnahmen  und-Ausgaben.
Die  gemeinsamen  Ausgaben  der  Monarchie
  werden  aus  den  eignen  Einnahmen
der  verschiedenen  Verwaltungszweige,  der
emeinsamen  Zölle,  im  wesentlichen  aber
urch  Matrikularbeiträge  der  beiden
Staatshälften  (Osterreich  70,  Ungarn  30
Proz.)  gedeckt.  Nach  dem  Budget  für  1880
balancierten  Ausgabe  und  Einnahme  mit
116,029,683  d  d.  W.  Für  die  Landarmee
  waren  101,599,531  Fl.  und  für  die
Marine  8,264,902  Fl.  in  Ausgabe  eingestellt.
  Nach  dem  Spezialbudget  für  Osterreich

  ergab  sich  folgender  Abschluß:

42551018  Fl.  Ausgaben
996277756  =  Einnahmen
27273262  Fl.  Defizit.

Der  Budgetabschluß  für  Ungarn  war
folgender:
2594991408  Fl.  Ausgaben
239  583  157  =  Einnahmen
19916251  Fl.  Defizit.

Für  die  innere  Autonomie  des  Königreichs
  Kroatien  und  Slawonien  balancierten
  die  Einnahmen  und  die  Ausgaben
  mit  3,270,687  Fl.  Die  gemeinsame
Staatsschuld  der  Gesamtmonarchie  belief
  sich  1.  Jan.  1880  auf  411,999,923  Fl.
Für  Österreich  betrug  die  Sonderschuld,
einschließlich  jedoch  der  mit  den  Ländern  der
ungarischen  Krone  gemeinsamen  Partialhypothekenanweisungen,
  3,333,394,471
Fl.  Zu  den  Schulden  der  im  Reichsrat
vertretenen  Königreiche  und  Länder,  welche
vor  1868  kontrahiert  worden  sind,  leistet
Ungarn  einen  jährlichen  festen  Beitrag
von  30,320,095  Fl.,  da  es  sich  hier  eigentlich
  um  allgemeine  Staatsschulden  handelt.
  Die  ungarische  Staatsschuld  betrug
1878:  662,404,801  Fl.

Heerwesen.  Die  Friedensstärkeder  Armee
  brtrug  #u  14,738  Offiziere,  255,951
Mann,  696  Geschütze  und  47.987  Pferde.
Dazu  kamen  die  k.  k.  Landwehr  mit  572
Offizieren,  2782  Mann  und  80  Pferden
und  die  königlich  ungarische  Landwehr  mit
1045  Offizieren,  7540  Mann  und  1516
Pferden.  Mit  Stäben,  Sicherheitstrup-