Inhaltsverzeichnis : Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 36. Sechste Abtheilung: Die kleinen deutschen Höfe. Zweiter Theil. (36_6_2)

5.  Christian  Ludwig  II.
der  Geber  des  Erbvergleichs.
1747—  1756.

Der  Rostocker  Erbvergleich,  rer  1855  sein  hundertjähriges  Jubiläum
erlebt  hat,  eines  der  merkwürvigsten  Staatsgrundgesetze,  welches  in  rer
Jansen  Christenbeit  eristirt.  Ercurs  1  über  Ursvrung,  Aller,  Glanz  und
Wuürden  rer  reutschen  und  namentlich  uber  angemaßte  Prätensionen
der  mecklenburgischen  Ritterschaft.  Die  areligen  und  die  bürgerlichen
Nister.  Die  Adelsfamilien  Mecklenburgs  im  Ausland  und  Inland:

Personalien  der  Familien  Bassewich,  Hahn,  Maltzahn,  Moltke,
Bernstorff,  Voß,  Bothmer,  Schulenburg,  Schlieffen.

Ercurs  2  über  die  mecklenburgischen  Klöster  und  ric  „eingeborne  Nitterschaft“,
  ein  neufabricirtes  Wort  für  einen  neufabricirten  Begriff.  Ursvrung
  des  prätendirten  Rechts  des  eingebornen  und  recipirten  Adels
auf  ausschließliche  Wahl  zu  den  Lanrratbsstellen  im  Engeren  Auschuß
  und  jum  ausschließlichen  Genuß  rer  drei  Landesklöster  aus  rem
turbulenten  Zustand  des  Landes  während  der  Abwesenheit  dreier  Landeaberren,
  wo  der  Adel  sich  auf  den  Landtagen  „mit  Stöcken,  Karbatschen
  und  Piftolen  zattaquirt.“"  Personalien  Christian  Ludwig'se  II.

Der  Bruder  des  Vertriebenen,  welcher  durch  seine
Ehren-Superintendenten  zuletzt  noch  hatte  Almosen  für
sich  sammeln  lassen  müssen,  der  bisherige  Herzog  -Commissar
  vertrug  sich  mit  der  Nitter=  und  Landschaft
schon  im  zweiten  Jahre  seiner  Regierung  1748  und
als  die  Ritterschaft  die  im  Jahre  1733  unter  Carl
Leopold  betriebene  segenannte  „Neue  Union“  gegen
ein  landesherrliches  Cassator-Dekret  von  1749  dennoch
noch  aufrecht  zu  halten  suchte,  völlig  und  grundgesetz-1