Artikel des Maßstab Zollsatz
rumänischen Bezeichnung der Waaren. der in
Generaltarifs. Verzollung. Lei (Franken).
468. Bandeisen zu Radreifen, Faßreifen und zu anderen Zwecken — frei
469. Gewalzte Eisenplatten .. .. .. . .. 100 kg 2.—
470. In besondere Formen gewalztes Eisen » 3.—
Anmerkung: Hierunter ist begriffen: Eisen in Ge-
stalt eines ⊤, eines doppelten T, eines ⊔ eines V, eines Z
u. s. w., nämlich:
⊤ ⊤⊥⊔∟ N O O
471. Weißblech und verzinntes, verkupfertes, verzinktes oder verbleites,
oder nur polirtes (lustruit), Eisen in Blechen (Eisenblech) " 4.—
472. Stahlblech und Stahlplatten, polirt oder nicht » 8.— —
473. Stahl- oder Eisendraht, schwarz, polirt, verzinnt, verkupfert,
verzinkt oder verbleit . . ... -....... " 5.—
Anmerkung: Hierunter ist begriffen: Draht für
Musikinstrumente, mit Baumwolle oder Seide übersponnener
Draht, Telegraphendraht, eiserne oder kupferne Drahtseile
nebst ihrer Eisenarmirung, geflochtener und Stachel- Zaun-
draht (teps), Seile für Transmissionen.
474.— Eisendrahtgeflecht, schwarz, bemalt, mit Pech oder anderen
Stoffen angestrichen " 20.—
Anmerkung: Hierunter ist begriffen: Geflecht zum
Auskiesen des Sandes, für Siebeböden, für Siebe und zu
anderen Zwecken.
475. Gegenstände aus rohem Gußeisen, nur gegossen, gefeilt oder
nicht, getheert oder nicht, mit Mennige angestrichen oder nicht,
und zwar:
§ 1. Gußeiserne Platten, gußeiserne Stücke zur Ver-
wendung bei Haus= und Brückenbau, Säulen und Röhren,
Räder und Achsen für Waggons, Maschinenwellen " 3.—
§ 2 Gewöhnliche gußeiserne Pfannen, Kessel und
Töpfe (ceane), Roste und alle anderen ähnlichen Gegenstände
" 5.—
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