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(No. 1155.) Allerhschste Kabinetsorder vom 14ten Juli 1828., betreffend die Aufhebung
aller weitern Nachforschungen hinsichtlich der nicht mit dem Vermögens-
steuerungs-Stempel bedruckten öffentlichen Paplere aller Art.
A.# den in Ihrem Berichte vom 27 ten v. M. enthaltenen Gründen und nach
Ihrem Antrage genehmige Ich, daß die öffentlichen Papiere aller Art, welche sich
bei der Bekanntmachung des Gesetzes vom 24 sten März 1812., die Vermögens-
und Einkommensteuer betreffend, im Umlauf befanden und der Vermögenssteuer
zu unterwerfen gewesen wären, jedoch nicht mit dem Stempel bedrückt sind, den
die Deklaration vom 13ten Juli 1812. zum Beweise der Versteuerung erfordert,
von weitern Nachforschungen dieserhalb entbunden, und weder im Umlauf noch in
der Zinsenerhebung beschränkt werden sollen. Ich überlasse Ihnen, diese Bestim-
mung zur öffentlichen Kenntniß zu befördern.
Teplitz, den 1 4ten Juli 1828.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staats= und Finanzminister von Motz.
(No. 1155 — 1156.) No. 1150.)