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Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr
Titel. 1895
Kapitel. 96.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1.Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent . . . . . 1 312 900
Davon ab:
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar
erwachsende Verwaltungskosten . . . . . 870
— 1 312 030
b) Herauszahlungen an Oesterreich- Ungarn für die Gemeinde
Mittelberg . . . . . 30
bleiben (Titel 1) . . . 1312000
2. Wechselstempelsteuer . . . . 8 116 000
Davon ab:
a) gemäß §.27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder . . . 162 320 M
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und
Verwaltungskosten . . . . . 226 680.
zusammen . . . 389 000
bleiben (Titel 2) . . . 7 727 000
3. Stempelabgabe für Wertpapiere, Kaufgeschäfte etc.
und Lotterieloose:
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, ab-
züglich der den Bundesstaaten nach §. 44 des Reichs-
stempelgesetzes vom 27. April 1894 (Reichs-Gesetzbl.
S. 381) zu vergütenden zwei Prozent Erhebungs- und
Verwaltungskosen . . . . . 9 751 000
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich
zwei Prozent für die Bundesstaaten . . . . . 17 084 000
Seite . . . 26 835 000