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Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr
Kapitel. Titel. 1895/96.
Mark.
(2.) (3.) Uebertrag . . . 26 835 000
C. für Lotterieloose:
a) von Staatslotterien . . . . . 15 713 000
b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für ·
die Bundesstaaten . . . . . 2 322 000
zusammen (Tite13) . . . 44 870 000
4. Statistische Gebühr:
Brutto-Einnahme . . . . . 750 000 M
Ab: Zurückzahlungen . . . . . . 4400
bleiben . . . 745 600
Davon ab:
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten,
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare
in Rückeinnahme kommt . . . . . 17 150 M
b) die Entschädigung der Postverwaltungen
des Reichs, Bayerns und Württembergs
für den Verkauf der Stempelmaterialien
(2½ Prozent der Brutto-Einnahme) 18 750
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden
Verwaltungskosten . . . . . 19 000
zusammen . . . 54 900
bleiben . . . 690 700
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge-
meinde Jungholz) und an Oesterreich-Ungarn für die Ge-
meinde Mittelberg . . . . . . . 29 300
zusammen (Titel 4) . . . 720 000
Summe II . . . 54 629 000
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