Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

--  220  -- 
  
  
  
Betrag 
  
 Darunter 
 für das künftig 
Titel. Ausgabe. Etatsjahr  
1895/06. wegfallend. 
Mark. Mark. 
Uebertrag  .  .  .  .  215 320 — 
II. Einmalige Ausgaben. 
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten . . . . . . . . 35 000 — 
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . .  . 14 680 --- 
  
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden 
Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauern- 
den und einmaligen Ausgaben fließen dem Reserve- 
fonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehraus- 
gaben zu decken sind. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere 
auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte 
Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch 
hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgabe  .  .  . 
Die Einnahme beträgt  .  .  . 
Balanzirt. 
  
  
265 000 
265 000 
 
	        
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