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2. von leeren oder in Ballast laufenden Fahrzeugen,
von Fahrzeugen im Küstenfrachtverkehr (Gesetz vom 22. Mai
1881 — Reichs-Gesetzbl. S. 97 —) bis zu einer Größe
von 50 Register-Tonnen Netto einschließlich, sowie
von Fahrzeugen, welche den Kanal nach oder von der
Eider durchlaufen, für jede Register-Tonne Netto 40 Pfennig.
3. Die geringste nach Nr. 1 und 2 für eine Fahrt zu ent-
richtende Abgabe beträgt . . . . . . . . 10 Mark.
4. An Schlepplohn zahlen außerdem
Segelfahrzeuge bei Benutzung der ordnungsmäßigen
Schleppzüge:
für die ersten 200 Register-Tonnen Netto je . . . 40 Pfennig,
für die überschießenden Register-Tonnen je . . . . . 30
Segelfahrzeuge der unter Nr. 2 bezeichneten Art unter
gleicher Voraussetzung :
für die ersten 200 Register-Tonnen Netto je . . . . 25 Pfennig,
für die überschießenden Register-Tonnen je . . . . . 20
Für die Gestellung von Schlepphülfe für Dampfer oder von besonderen
Schleppern für Segelfahrzeuge setzt die Kanalverwaltung die Gebühr nach Maß-
gabe der Größe der gestellten Schleppdampfer und der Dauer der Benutzung fest.
5. Während der Monate Oktober bis einschließlich März werden die Ab-
gabensätze unter Nr. 1 bis 3 um 25 Prozent erhöht.
6. Bei der Feststellung des Gesammtbetrages der zu entrichtenden Abgabe
werden Bruchtheile einer Mark nach oben auf volle Mark abgerundet.
7. In den vorstehenden Abgaben ist der Ersatz für die Benutzung der
sämmtlichen Betriebseinrichtungen des Kanals, sowie für das Lootsen zwischen
der Brunsbütteler oder der Rendsburger Schleuse einerseits und Friedrichsort
andererseits mit einbegriffen.
8. Die Bedingungen und Gebühren für die Zulassung von Fahrzeugen,
welche ihre Fahrt innerhalb des Kanals beginnen oder endigen, werden von der
Kanalverwaltung festgesetzt.
II.
Dieser Tarif tritt am 10. Juni 1895 in Kraft. An demselben Tage tritt
der Abgabentarif für die Strecke des Nord-Ostsee-Kanals zwischen der Holtenauer
Mündung und der Rendsburger Schleuse vom 4. Juni 1894 (Reichs-Gesetzbl.
S. 465) außer Kraft.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.