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Zum Teil geschah dies zwar bei den Anleihen, die nach dem
Konsolidationsgesetz in konsolidierte Anleihe hatten umgewandelt
werden sollen, mit dem Erfolge, dass diese nicht zu der Höhe anwuchs,
die anfänglich beabsichtigt gewesen war, und durch Beseitigung
von 20462243 T. preussischer Kassenscheine, zum grösseren
Teile jedoch durch Tilgung plangemäss zu tilgender Anleihen.
Es wurden auf diese Weise getilgt neben der erwähnten
preussischen Anleihe von 1859 mit ihrem Tilgungserfordernis von
424097 T. 15 sg.
1. die IV. Serie der Paritätsobligationen
der niederschlesisch-märkischen Eisen-Schuldbetrag
1870:
bahn (1851).
870 900 T. Tilgungserfordernis:
3 nassauische Anleilıen vom 28. 4. 1860,
15. 12. 1860 und 17. 6. 1861. Schuldbetrag
1870: 9142857 T. 4 sg. 3 pf.
Tilgungsbetrag
26 hannoversche Schuldposten. Kapitalbetrag
1870: 2950 275 T. 8 sg. 4 pf.
Tilgungsbetrag
5 hannoversche Eisenbahnanleihen. Kapitalbetrag
1870: 16108320 T. Tilgungsbetrag
8.
9,
dite auf das Reich. Gesetz v. 15. 2. 1872 .
. Aua den ordentlichen Einnahmen gemäss
Staatshaushaltsetat 1873 .
. Aus Verwaltungsüberschissen des Jahres 1872.
Gesetz v. 13. 3. 1873 .
. Aus der Kriegsentschädigung. Gesetz ı v. 5; 6.
1873
. Aus Yermnlinngsiiierackikugn des Fahren 1873.
Gesetz v. 26. 5. 1874 .
. Aus den vom Reich zur Ablösung. der prans:
sischen Kassenscheine gezahlten und hierzu
nicht verbrauchten Summen. Gesetz v. 26. 5.
1874 .
Aus der Kriegsentschädigung: Bentz- v. 26.
9. 1874
Zum Rückkauf grenasincher Kassenscheine v vom
Reich gezahlte Summen. Reichsges. v. 30. 4.
1874
11500 T.
37614 T. 8 sg. 8 pf.
395469 T. O sg. 9 pf.
563579 T. 6 9g. O pf.
Es wurden dadurch also Anleihen getilgt, die von der Ge-5
063 527 T. 27 sg. 2 pf.
7 760 000
12 774 000
20 284 100
8 000 000
3536 149
6176994 „ 15
20 462 243
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