4
8
8.
9.
9. Von den fetten Oelen und von den Tinkturen wer-11.
den 20 Tropfen, von den ätherischen Oelen, dem
Chloroform, Essigather und von wäassrigen Fllssigkeiten
25 Tropfen, vom Aether 50 Tropfen auf
1 Grm. berechnet.
In allen Fallen, wo auf dem Recepte bestimmte,
auf die Anrechnung Bezug habende Angaben fehlen,
müssen diese durch eine Bemerkung des Apothekers
ergänzt werden.
Wenn daher z. B. zu einem Aufguss zu 60 Gri.
Colatur 80 Grm. Wein oder Weingeist genommen
Sind, oder bei einer Pillen-Slasse eine dem Apotheker
anheimgestellte Menge irgend eines Mittels zugesctzt
worden ist, 30 muss dies auf dem Rezepte bemerkt
werden.
Insbesondere sind, wenn aus der Verordunng
die Zusammensctzung und dic Bereitungsweisc eines
verordneten Mittels nicht erhellt, diesc s0 anzugeben,
dass die Richtigkeit der Anrechnung für dic einzelnen
Bestandtheile und für die Arbeit nachgeprüft
werden kamm.
Dic in der Taxe der Arzneimittel nicht aufgeführten
Drogen und chemischen oder pharmazcutischen
Prüparate sind zu dem um Tage der Verordnung
giltigen, auf dem Rczepte zu vermerkenden Ankaufspreise
zu berechnen. Für zu herechnende
Centigramme ist der Ankaufspreis von 0,.1
Decigramme „ „ v, von 1,0
Gramme * „ von 10.0
Dekagramme „ „ ! von 100.0
Hectogramme „ „ „ von 1000,0
nach der Preisliste der Grossdrogisten zu Grunde
zu legen.
Beträgt der Ankaufspreis unter 1 M., 80 darf
das Dreifache desselben bis zum Iöchsthetrag von