Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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9.  Von  den  fetten  Oelen  und  von  den  Tinkturen  wer-11.



den  20  Tropfen,  von  den  ätherischen  Oelen,  dem
Chloroform,  Essigather  und  von  wäassrigen  Fllssigkeiten
  25  Tropfen,  vom  Aether  50  Tropfen  auf
1  Grm.  berechnet.

In  allen  Fallen,  wo  auf  dem  Recepte  bestimmte,

auf  die  Anrechnung  Bezug  habende  Angaben  fehlen,
müssen  diese  durch  eine  Bemerkung  des  Apothekers
ergänzt  werden.

Wenn  daher  z.  B.  zu  einem  Aufguss  zu  60  Gri.
Colatur  80  Grm.  Wein  oder  Weingeist  genommen
Sind,  oder  bei  einer  Pillen-Slasse  eine  dem  Apotheker
anheimgestellte  Menge  irgend  eines  Mittels  zugesctzt
worden  ist,  30  muss  dies  auf  dem  Rezepte  bemerkt
werden.

Insbesondere  sind,  wenn  aus  der  Verordunng

die  Zusammensctzung  und  dic  Bereitungsweisc  eines
verordneten  Mittels  nicht  erhellt,  diesc  s0  anzugeben,
dass  die  Richtigkeit  der  Anrechnung  für  dic  einzelnen
  Bestandtheile  und  für  die  Arbeit  nachgeprüft
werden  kamm.
Dic  in  der  Taxe  der  Arzneimittel  nicht  aufgeführten
Drogen  und  chemischen  oder  pharmazcutischen
Prüparate  sind  zu  dem  um  Tage  der  Verordnung
giltigen,  auf  dem  Rczepte  zu  vermerkenden  Ankaufspreise
  zu  berechnen.  Für  zu  herechnende

Centigramme  ist  der  Ankaufspreis  von  0,.1

Decigramme  „  „  v,  von  1,0
Gramme  *  „  von  10.0
Dekagramme  „  „  !  von  100.0
Hectogramme  „  „  „  von  1000,0

nach  der  Preisliste  der  Grossdrogisten  zu  Grunde
zu  legen.

Beträgt  der  Ankaufspreis  unter  1  M.,  80  darf
das  Dreifache  desselben  bis  zum  Iöchsthetrag  von