Object: Das Völkerrecht.

Schlussakte der Haager Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899. 441 
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den 
gegenwärtigen Vertrag unterzeichnet und mit dem Abdruck ihrer Siegel 
versehen. 
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in Berlin, den 21. September 1897.. 
(L.S.) Michelet von Frantzius. 
(L.S.) D. A. W. van Tets van Goudriaan. 
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung 
der Ratifikations- Urkunden hat am 23. Oktober 1897 in Berlin stattgefunden. 
Nr. 8. Sehlussakte der Haager Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899. 
Bemerkung: Die Akte ist unterzeichnet von den sämtlichen 26 Staaten, die an 
der Konferenz teilgenommen haben. Sie enthält den Hinweis auf die drei vereinbarten Kon- 
ventionen und die drei beschlossenen Deklarationen, die nachstehend abgedruckt sind; 
ferner den Wortlaut der einen gefaßten Resolution und der sechs ausgesprochenen Wünsche, 
Resolution und Wünsche (sowie die Namen der Signatarmächte) sind im Texte mitgeteilt. 
I. Konvention. 
Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle. 
Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preussen, Se. Majestät 
der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen u. s.w. und Apostolischer 
König von Ungarn, Se. Mäjestät der König der Belgier, Se. Majestät der 
Kaiser von China, Se. Majestät der König von Dänemark, Se. Majestät der 
König von Spanien und in Seinem Namen Ihre Majestät die Königin - Regentin 
des Königreichs, der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, der 
Präsident der Vereinigten Staaten von Mexiko, der Präsident der Fran- 
zösischen Republik, Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs 
von Grossbritannien und Irland, Kaiserin von Indien, Se. Majestät der 
König der Hellenen, Se. Majestät der König von Italien, Se. Majestät der 
Kaiser von Japan, Se. Königliche Hoheit der Grossherzog von Luxemburg, 
Herzog zu Nassau, Se. Hoheit der Fürst von Montenegro, Ihre Majestät 
die Königin der Niederlande, Se. Kaiserliche Majestät der Schah von Persien, 
Se. Majestät der König von Portugal und Algarvien u. s. w., Se. Majestät 
der König von Rumänien, Se. Majestät der Kaiser aller Reussen, Se. Maje- 
stät der König von Serbien, Se Majestät der König von Siam, Se. Majestät 
der König von Schweden und Norwegen, der Schweizerische Bundesrath, 
Se. Majestät der Kaiser der Osmanen und Se. Königliche Hoheit der Fürst 
von Bulgarien, 
von dem festen Willen beseelt, zur Aufrechterhaltung des allgemeinen 
Friedens mitzuwirken, 
entschlossen, mit allen ihren Kräften die friedliche Erledigung inter- 
nationaler Streitigkeiten zu begünstigen, 
in Anerkennung der Solidarität, welche die Glieder der Gemeinschaft der 
eivilisirten Nationen verbindet, 
gewillt, die Herrschaft des Rechtes auszubreiten und das Gefühl der inter- 
nationalen Gerechtigkeit zu stärken, 
überzeugt, dass die dauernde Einrichtung einer Allen zugänglichen Schieds- 
gerichtsbarkeit im Schosse der unabhängigen Mächte wirksam zu diesem 
Ergebnisse beitragen kann,
	        
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