Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

(Nr. 2340.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 20. September 1896. 
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das internationale Uebereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 Anwendung findet (III. Aus- 
gabe vom 1. Januar 1896) Reichs-Gesetzbl. von 1896 S. 13), ist wie folgt 
berichtigt worden: 
1. Unter „Deutschland. B. VI.“ ist bei Nr. 116 hinter b nachgetragen: 
„c. bei Herzogenrath bis Herzogenrath.“ 
2. Unter „Oesterreich-Ungarn. I. Im Reichsrathe vertretene 
Königreiche und Länder. A. Nr. 1.“ ist an Stelle der K. K. Ge- 
neraldirektion der österreichischen Staatsbahnen gesetzt: 
„K. K. österreichische Staatsbahnen.“ 
3. Unter „Oesterreich-Ungarn. II. Ungarn“ ist bei Nr. 1. Ungarische 
Staatsbahnen nachgetragen: 
s2. der Ungarischen Südost Lokalbahn, 
t2. der Kaposvär—Fonyöder Lokalbahn, 
u2. der Lokalbahn Päpa-Csorna, 
V.2. der Lokalbahn im Boldvathal. 
Berlin, den 20. September 1896. 
 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetticher. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.