Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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Eintritts  als  ihrer  Dauer  gleich.  Sie  umfassen  10  Wochen  und  vertheilen  sich  mit
4  Wochen  auf  die  Hundstagsferien,  mit  je  2  Wochen  auf  die  Oster=  und  Weihnachtszeit,
  mit  je  1  Woche  auf  Pfingsten  und  den  Semesterschluß  zu  Michaelis.

Die  Hundstagsferien  beginnen  am  dritten  Sonnabende  des  Monats  Juli,  die
Michaelisferien  mit  dem  Sonnabende  vor  dem  Michaelistage.

Dagegen  sind  die  ortsüblichen  einzelnen  schulfreien  Tage,  z.  B.  an  den  Jahrmärkten,
  Kirchweihen  und  Vogelschießen,  auf  das  geringste  Maß  einzuschränken  und,  soweit
nur  immer  möglich,  gänzlich  in  Wegfall  zu  bringen.

§  27.
Programm.

Jedes  Gymnasium  veröffentlicht  zu  Ostern  am  Schlusse  des  Jahrescurses  ein  Programm,
  welches  in  seiner  ersten  Abtheilung  eine  wissenschaftliche  Abhandlung,  und  nach
dieser  eine  Mittheilung  über  die  im  Laufe  des  Jahres  bei  der  Schule  stattgefundenen
Veränderungen  und  sonst  bemerkenswerthen  Ereignisse,  sowie  die  Zahl  der  Schüler  in
sämmtlichen  Classen,  auch  ein  Verzeichniß  der  vorgetragenen  Lehrgegenstände  mit  Angabe
  der  durchgeführten  Pensa  und  der  wöchentlich  darauf  verwendeten  Stunden  zu  enthalten
  hat.

Die  wissenschaftliche  Abhandlung  wird  der  Reihe  nach  von  sämmtlichen  ordentlichen
Lehrern  der  Anstalt  geschrieben.  Nebenlehrer  und  provisorische  Lehrer  sind  von  der
Abfassung  zwar  nicht  ausgeschlossen,  aber  auch  nicht  dazu  verpflichtet.  In  der  Regel
ist  dieselbe  in  lateinischer  Sprache  abzufassen,  sie  kann  aber  ausnahmsweise  bei  geeigneten
  Gegenständen  auch  in  deutscher  oder  französischer  Sprache  geschrieben  werden.
Die  Abhandlung  ist  vor  dem  Abdrucke  dem  Rector  im  Manuseripte  vorzulegen.

Die  Schulnachrichten  sind  jedesmal  von  dem  Rector  in  deutscher  Sprache  beizufügen.


Von  den  Lehrern.

8  38.
Lehrerpersonal.

Die  Zahl  der  Lehrer  wird  durch  die  Zahl  der  Classen,  resp.  Parallelelassen,  und
das  Bedürfniß  des  zu  ertheilenden  Fachunterrichts  bedingt;  es  sind  daher  an  jedem
Gymnasium  so  viele  Lehrer  anzustellen,  als  dazu  nöthig  sind,  die  Zöglinge  in  allen
Lehrfächern  auf  diejenige  Stufe  der  Bildung  zu  bringen,  welche  zum  Uebergange  auf
die  Universität  erfordert  wird.