Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 54. (54e)

einzigen  Sohne  war,  die  Erlaubniß  bei  dem  Könige  aus.  Friedrich  Wilhelm
reiste,  sechszehn  Jahr  alt,  1704  nach  den  Niederlanden,  und  schon  war  ein
Schiff  zu  seiner  Ueberfahrt  nach  England  bestimmt,  da  starb  die  Königin,  und
so  unterblieb  der  für  seine  Bildung  so  wichtige  Ausflug.  Im  folgenden  Jahre
ging  er,  wie  schon  oben  erwähnt,  zu  dem  Heere  nach  den  Niederlanden  ab,
wo  er  mehrere  Feldzüge  mitmachte,  und  den  Krieg  in  seiner  blutigsten  Gestalt
kennen  lernte.  Wenige  Jahre  darauf,  1706,  vermählte  er  sich  mit  seiner
Cousine  Sophie  Dorothea  von  Hannover,  die  ihm  bald  eine  zahlreiche  Nachkommenschaft
  brachte.

Friedrich  Wilhelm  war  als  Kronprinz  wenig  hervorgetreten,  und  hatte  sich
an  den  Regierungsangelegenheiten  nicht  betheiligt,  doch  muß  er  ihren  Gang  sorgfältig
  beobachtet  und  genaue  Kenntniß  von  Allem  genommen  haben,  denn  kaum
hatte  der  Vater  die  Augen  geschlossen,  so  betrat  er  ohne  Zögern  und  Schwanken
einen  ganz  entgegengesetzten  Weg,  und  schritt  mit  einer  Sicherheit  vor,  welche
nur  aus  einem  vollständigen  Durchdringen  aller  Verhältnisse  zu  erklären  ist.
-Saget  dem  Fürsten  von  Anhalt,  schrieb  er  kurz  nach  seinem  Regierungsantritt,
daß  ich  der  Finanzminister  und  der  Feldmarschall  des  Königs  von  Preußen  bin,
das  wird  den  König  von  Preußen  aufrecht  erhalten".  Dies  waren  nicht  blos
Worte,  er  bekundete  fie  unverzüglich  durch  die  That,  mitunter  allerdings  in  der
schneidendsten  Schärfe.

Von  dem  Sterbezimmer  aus,  wo  er  die  Pflichten  der  kindlichen  Liebe  aufrichtig
  erfüllt  hatte,  begab  er  sich  durch  die  dichtgedrängte  Schaar  der  zahlreichen
Diener  aller  Gattung  in  sein  Cabinet,  um  sich  von  dem  Oberhofmarschall
von  Printzen  den  Etat  des  königlichen  Hofstaates  vorlegen  zu  lassen.  Man  war
allerdings  in  großer  Besorgniß  vor  den  Beschlüssen  eines  Herrn  gewesen,  der
von  Jugend  auf  Widerwillen  gegen  alles  leere  Gepränge  gezeigt,  und  sich  nur
in  einfachen  militärischen  Formen  gefallen  hatte,  doch  was  nun  geschah,  überstieg
alle  Erwartung;  denn  der  König  durchstrich  die  ganze  Liste  mit  den  Worten:
„Hiermit  kassire  ich  und  hebe  alle  Hofämter  meines  Vaters  auf“.  Zugleich  aber
fügte  er  den  Befehl  hinzu,  es  dürfe  sich  keiner  der  Beamten  vor  dem  Leichenbegängniß
  des  verstorbenen  Monarchen  entfernen;  denn  es  erschien  ihm  als
unerläßliche  Kindespflicht,  den  königlichen  Vater  bei  diesem  letzten  Acte  mit  dem
Glanz  zu  ehren,  in  welchem  er  die  Hauptbefriedigung  seines  Herrscherthums
gesehen  hatte.

In  eben  der  Weise  prüfte  er  alle  Besoldungs=  und  Pensionslisten,  erwog
persönlich  jeden  einzelnen  Posten,  verminderte,  ja  strich  vollständig  Alles,  was
überflüssig  erschien,  ohne  Ansehen  der  Person,  mochte  es  nun  seinen  königlichen
Oheim  Markgraf  Philipp  Wilhelm,  seinen  verehrten  Freund  den  Fürsten  Leopold
von  Dessau  treffen,  oder  den  geringsten  Diener  des  Hofes.  Freilich  wurden  auch
Wittwen  und  Waisen  dabei  auf  das  Härteste  betroffen.  Als  Beispiel,  wie  stark
diese  Beschränkungen  ausfielen,  wollen  wir  nur  anführen,  daß  nach  den  vorhandenen
  Besoldungs=  und  Verpflegungslisten  der  Stabs=  und  Generalstabs-