einzigen Sohne war, die Erlaubniß bei dem Könige aus. Friedrich Wilhelm
reiste, sechszehn Jahr alt, 1704 nach den Niederlanden, und schon war ein
Schiff zu seiner Ueberfahrt nach England bestimmt, da starb die Königin, und
so unterblieb der für seine Bildung so wichtige Ausflug. Im folgenden Jahre
ging er, wie schon oben erwähnt, zu dem Heere nach den Niederlanden ab,
wo er mehrere Feldzüge mitmachte, und den Krieg in seiner blutigsten Gestalt
kennen lernte. Wenige Jahre darauf, 1706, vermählte er sich mit seiner
Cousine Sophie Dorothea von Hannover, die ihm bald eine zahlreiche Nachkommenschaft
brachte.
Friedrich Wilhelm war als Kronprinz wenig hervorgetreten, und hatte sich
an den Regierungsangelegenheiten nicht betheiligt, doch muß er ihren Gang sorgfältig
beobachtet und genaue Kenntniß von Allem genommen haben, denn kaum
hatte der Vater die Augen geschlossen, so betrat er ohne Zögern und Schwanken
einen ganz entgegengesetzten Weg, und schritt mit einer Sicherheit vor, welche
nur aus einem vollständigen Durchdringen aller Verhältnisse zu erklären ist.
-Saget dem Fürsten von Anhalt, schrieb er kurz nach seinem Regierungsantritt,
daß ich der Finanzminister und der Feldmarschall des Königs von Preußen bin,
das wird den König von Preußen aufrecht erhalten". Dies waren nicht blos
Worte, er bekundete fie unverzüglich durch die That, mitunter allerdings in der
schneidendsten Schärfe.
Von dem Sterbezimmer aus, wo er die Pflichten der kindlichen Liebe aufrichtig
erfüllt hatte, begab er sich durch die dichtgedrängte Schaar der zahlreichen
Diener aller Gattung in sein Cabinet, um sich von dem Oberhofmarschall
von Printzen den Etat des königlichen Hofstaates vorlegen zu lassen. Man war
allerdings in großer Besorgniß vor den Beschlüssen eines Herrn gewesen, der
von Jugend auf Widerwillen gegen alles leere Gepränge gezeigt, und sich nur
in einfachen militärischen Formen gefallen hatte, doch was nun geschah, überstieg
alle Erwartung; denn der König durchstrich die ganze Liste mit den Worten:
„Hiermit kassire ich und hebe alle Hofämter meines Vaters auf“. Zugleich aber
fügte er den Befehl hinzu, es dürfe sich keiner der Beamten vor dem Leichenbegängniß
des verstorbenen Monarchen entfernen; denn es erschien ihm als
unerläßliche Kindespflicht, den königlichen Vater bei diesem letzten Acte mit dem
Glanz zu ehren, in welchem er die Hauptbefriedigung seines Herrscherthums
gesehen hatte.
In eben der Weise prüfte er alle Besoldungs= und Pensionslisten, erwog
persönlich jeden einzelnen Posten, verminderte, ja strich vollständig Alles, was
überflüssig erschien, ohne Ansehen der Person, mochte es nun seinen königlichen
Oheim Markgraf Philipp Wilhelm, seinen verehrten Freund den Fürsten Leopold
von Dessau treffen, oder den geringsten Diener des Hofes. Freilich wurden auch
Wittwen und Waisen dabei auf das Härteste betroffen. Als Beispiel, wie stark
diese Beschränkungen ausfielen, wollen wir nur anführen, daß nach den vorhandenen
Besoldungs= und Verpflegungslisten der Stabs= und Generalstabs-