Metadata : Quellensammlung zur Entwicklungsgeschichte des modernen Staates. Zweiter Band. (2)

Stahl:  Die  Revolution  und  die  konstitutionelle  Monarchie.  93

Willens  (wie  in  einer  Sozietät),  sondern  kraft  ihres  Kmtes,
kraft  der  Staatsordnung,  die  da  ein  höheres  ist  über  dem
Dolke,  und  ist  es  ihre  rechtliche  Stellung  und  ihre  sittliche
Pflicht,  nicht  dem  Willen  ihrer  Wähler  zu  folgen,  sondern
dem  Gesetze  und  ihrem  Gewissen  und  ihrer  Einsicht  über
das  öffentliche  Wohl.

Allerdings  hat  das  Hrinzip  der  Dolhkssouveränität  zu
seinem  notwendigen  Ergebnis  die  Horderung  absoluter
Demokratie  als  Staatsform,  weil  sie  die  geeignetste  ist,  den
Willen  der  numerischen  Mehrheit  in  perpetuierlicher  5  Weise
zur  Geltung  zu  bringen.  Kllein  diese  absolute  Demokratie
ist  deshalb  doch  keineswegs  dasselbe  mit  VDolkssouveränität
und  nicht  unabtrennbar  von  ihr,  sondern  kann  auch  bestehen
  und  gefordert  werden  ohne  Dolkssouveränität.  Es

eise)  nicht  denkbar
ohne  die  äußerste  Demockratie;  aber  es  ist  die  äußerste
Demokratie  wohl  denkbar  und  möglich  ohne  Dolkssouveränität;
  ein  Beispiel  des  letzteren  geben  die  Independenten
  in  Kmerihka.  Es  ist  nun  die  absolute  Demokratie
einerseits  in  größeren  Staaten  nicht  ausführbar,  da  es  hier
zum  mindesten  doch  der  Repräsentation  durch  Kbgeordnete
bedarf,  die  ja  dem  unmittelbaren  Willensausdruch  der
Mehrheit  niemals  gleichkommen,  und  sie  ist  andererseits,
wenn  sie  als  allgemeine  Lehre  und  Forderung  aufgestellt
wird,  wie  eben  von  den  Independenten,  gleichfalls  verwerflich,
  weil  sie  die  gegliederten  Derhältnisse,  den  Schutz
der  verschiedensten  Interessen  und  Berufsstellungen  und  vor
allem  gerade  die  erhabene  Institution  einer  sichtbar  über
dem  Volke  stehenden  Obrigheit  und  Majestät  ausschließt.
Kllein  in  bestimmten  Staaten  unter  den  entsprechenden  Derhältnissen
  ist  die  absolute  oder  vielmehr  die  möglichst  gesteigerte
  Demokratie  eine  völlig  rechtmäßige  und  tadellose
Einrichtung.

Darum  ruht  auch  nie  eine  Derfassung  auf  Dolkssouveränität
  und  kann  nie  auf  ihr  ruhen.  Wenn  es  in