Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

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Die Richtigkeit der in Spalte 1, 2 und 3 enthaltenen Angaben wird mit dem Bemerken 
bescheinigt, daß der Anspruch auf Unterstützung am 18. Juli 1898 angemeldet worden ist. Der über 
15 Jahre alte Sohn Franz Abt, die Mutter Johanna Abt und die Schwester Luise Abt werden 
von dem Einberufenen unterhalten. 
Altkloster, den 24. Juli 1898. 
Der Gemeindevorstand. 
N. N. 
Obige Beträge werden zur Zahlung nach Maßgabe des §. 2 Absatz 2 der Ausführungs- 
vorschriften vom 2. Juni 1892 angewiesen. 
Bomst, den 29. August 1898. 
Der Lieferungsverband des Kreises Bomst. 
N. N. 

	        
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