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Adeliche und hohe Standespersonen zugelassen werden.“*)
Darauf that Graf Trautmannsdorf am 20sten desselben Monats
folgenden Vorschlag: „Die Patrizier und Doctores
sollten in die Stifter mit eingenommen werden, in welchen
solches Herkommen.““) Der Protestanten Gegenerklärung
war: „Es soll auch hinfüro fleißig darauf gesehen
werden, damit der Adel, Geschlechter oder graduirter
Stand, wie auch sonst qualificirte Personen, denen Fundationen
und Herkommen gemäß in denen hohen Stiftern
erhalten und davon nicht ausgeschlossen werden.“
So war dieser Punkt in's Reine gebracht, und wurde
in allen folgenden Berathschlagungen als einstimmig ausgemacht
übergangen. Noch am 27. Februar 1647 hieß es in
dem Ultimalum der Protestanten: „Operaque detur, ne
Nobiles, Patricii, gradibus academicis insigniti aliaeque
Personae idoneac, ubi id fundationibus er consuetudini
non adversatur, excludantur, sed ut potius in iis conservuenkur--“
) In dem Projekte der Kaiserlichen vom 5. März
befand sich noch diese Stelle von Wort zu Wort. ) Eben
so in ihrem Ultimatum, an dessen Rande die Protestanten
ihre Einwendungen jedem Artikel beifügten, aber bei diesem
nicht das Mindeste bemerkten. 444) Auf einmal blieb ohne
die geringste Spur irgend einer neuen Forderung oder Negociation
in dem abermaligen Projekte der Kaiserlichen vom
4. April das er consuetudini weg, ') und so war es auf immer
verloren.
*) Mejern W. F. Handl. III. 163.
**) Ebend. S. 187.
7%) Ebend. S. 353.
1) Ebend. IV. 91.
+4 I1. c. IV. 119.
tt) 1. c. IV. 135.
!) 1. c. IV. 187.