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Nro. 50.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
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Feeitag, den 9. August 1833.
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Inhalt.
Königl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Bekanntmachung eines Beschlusses der deutschen Bundes-Versammlung
in Beziehung auf die Sicherung der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck. —
Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die Bestätigung des v. Plessen'schen Familien-Tideikommißes
über das Ritterqut Hohen-Entringen betreffend. — Privilegium acgen den Nachdruck der
Schrift: „Erbauungsbuch für Gefangene in Straf-Anstalten, von D. J. N. Müller.“ — Belanntmachung,
betreffend die für das Verwaltungs-Jahr 18½/1 bewilligten Preise wegen Anzeige rockenkranker Kuhe. —
Bekanntmachung, betreffend die Unterdrückung der Druckschrift: „Deutschlands Einheit durch Natienal=Nepräsentation,
von I). Wilhelm Schulz. — Prüfungs-Termin für die Bewerber um Aufnahme in die
Ofsiziers-Bildungs-Anstalt zu Ludwigsburg.
Dienst-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Königliche Verordnung,
betreffend die Bekanntmachung eines Beschluͤsses der deutschen Bundes · Versammlung in Beziehuung auf
die Sicherung der Schxiftsteller und Verleger gegen den Nachdruck.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nachdem die deutsche Bundes-Versammlung am 6. September v. J. in Beziehung
auf die Sicherung der Schriftsteller und Berleger gegen den Nachdruck den nachstehenden
Beschluß gefaßt hat: