Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro.  50.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

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Feeitag,  den  9.  August  1833.

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Inhalt.

Königl.  Dekrete.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Bekanntmachung  eines  Beschlusses  der  deutschen  Bundes-Versammlung
  in  Beziehung  auf  die  Sicherung  der  Schriftsteller  und  Verleger  gegen  den  Nachdruck.  —
Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  die  Bestätigung  des  v.  Plessen'schen  Familien-Tideikommißes
  über  das  Ritterqut  Hohen-Entringen  betreffend.  —  Privilegium  acgen  den  Nachdruck  der
Schrift:  „Erbauungsbuch  für  Gefangene  in  Straf-Anstalten,  von  D.  J.  N.  Müller.“  —  Belanntmachung,
betreffend  die  für  das  Verwaltungs-Jahr  18½/1  bewilligten  Preise  wegen  Anzeige  rockenkranker  Kuhe.  —
Bekanntmachung,  betreffend  die  Unterdrückung  der  Druckschrift:  „Deutschlands  Einheit  durch  Natienal=Nepräsentation,
  von  I).  Wilhelm  Schulz.  —  Prüfungs-Termin  für  die  Bewerber  um  Aufnahme  in  die
Ofsiziers-Bildungs-Anstalt  zu  Ludwigsburg.

Dienst-Erledigungen.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A)  Königliche  Verordnung,

betreffend  die  Bekanntmachung  eines  Beschluͤsses  der  deutschen  Bundes  ·  Versammlung  in  Beziehuung  auf
die  Sicherung  der  Schxiftsteller  und  Verleger  gegen  den  Nachdruck.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nachdem  die  deutsche  Bundes-Versammlung  am  6.  September  v.  J.  in  Beziehung
auf  die  Sicherung  der  Schriftsteller  und  Berleger  gegen  den  Nachdruck  den  nachstehenden
  Beschluß  gefaßt  hat: