Full text : Amtliche Kriegsdepeschen Band 4 (4)

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Stück  63.  *  Ausgegeben  Schlawe,  den  21.  Juli  1914.

Jahrgang.

KAmtliche  Verordnungen  und  Bekanpntmachungen.

I.  Hligemeines.

Nr.  518)  Zur  Abhaltung  einer  Prüfung  über  den  Nachweis  der  Befähigung  zum  Betriebe  des  Hufbeschlaggewerbes  ist
ein  Termin  auf  Donnerstag,  den  24.  September  1914,  vormittags  9  Uhr  in  Köslin  vor  der  staatlichen  Kommission  zur
Abhaltung  der  Hufbeschlagsprüfung  anberaumt  worden.

Die  Prüflinge  haben  den  Nachweis  zu  erbringen,  daß  sie  das  19.  Lebensjahr  vollendet  haben  und  mindestens
die  letzten  drei  Monate  vor  der  Meldung  zur  Prüfung  im  Bezirke  der  Prüfungskommission  sich  aufgehalten  haben.  Die
Meldung  ist  spätestens  4  Wochen  vor  dem  Termine  unter  Einsendung  der  Prüfungsgebühren  im  Betrage  von  10  Mark,
eines  Geburtsscheines  und  etwaiger  Zeugnisse  über  die  bisherige  Ausbildung  bei  dem  Vorsitzenden  der  Kommission,  Königlichen
  Regierungs=  und  Veterinärrat  Brietzmann  in  Köslin  anzubringen.  Gleichzeitig  ist  die  Erklärung  abzugeben,  daß
sich  der  Meldende  innerhalb  der  letzten  6  Monate  nicht  erfolglos  einer  Hufbeschlagsprüfung  unterzogen  hat.  Zur  Prüfung
ist  ein  Rinnmesser  und  ein  Unterhauer  mitzubringen.

Die  neue  Prüfungsordnung  für  Hufschmiede  ist  im  Amtsblatt  für  1905  Stück  5  Seite  30  abgedruckt.
Köslin,  den  10.  Juli  1914.  Der  Regierungspräsident.

*  Die  Magistrate  sowie  die  Herren  Guts=  und  Gemeindevorsteher  ersuche  ich,  Vorstehendes  zur  Kenntnis  der  Hufbeschlagsschmiede
  zu  bringen.
Schlawe,  den  18.  Juli  1914.  Der  Landrat.  von  Scheliha.

Stettiner  Schlachtviehmarktbericht.
Fleischgroßhandelspreise.

Bericht  vom  17.  Juli  1914.
Auftrieb:  am  Donnerstag  (Abend):  280  Rinder,  264  Kälber,  560  Schafe,  2067  Schweine,  2  Ziegen.
Auftrieb  am  Donnerstag  und  Freitag  (bis  11  Uhr  Vorm.:)  133  Rinder,  126  Kälber,  256  Schafe,  888  Schweine,  —  Ziegen.
Bezahlt  wurden  für  50  kg  Fleischgewicht:  5%
Ninder:  Ochsen  a)  vollfleischige,  ausgemästete,  höchsten  Schlachtwerts,  höchstens  7  Jahre  alt  ...  —-b)
  junge  fleischige,  nicht  ausgemästete  und  ältere  ausgemästete  .......  ...
c)mäßiggenährtejungegutgenährteältere...........  .·.  ...  —
d)geringgenährtejedenAlters...................  ...  —
Bullen:  a)  vollfleischige  höchsten  Schlachtwerts  ................  .·.
b)mäßiggenährtejüngerundgutgenährteältere.............  58—560

»  c)geringgenäl)rte....................  54—57

Färsen  und  Kühe:  a)  vollfleischige,  ausgemästete  Färsen  höchsten  Schlachtwert..  615-—63

b)  vollfleischige,  ausgemästete  Kühe  höchsten  Schlachtwerts,  höchstens  7  Jahre  allt  52—56

c)  ältere  ausgemästete  Kühe  und  wenig  gut  entwickelte  jüngere  Färsen  und  Kühe..  .  48  50

d)  mäßig  genährte  Färsen  und  Kee  45—47

e)  gering  genährte  Färsen  und  Kühe.  1414200—44
Kälber:  a)  seinste  Kälber  (Vollmilchmast)  und  beste  Saugkälbber  80

b)  mittlere  Mastkälber  und  gute  Saugkälkhkerr  .76—78

C)  geringere  Saugkälhernsnsnsn  Q
d)  ältere  gering  genährte  Kälber  (Fresser)  53z5z85—060