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Stück 63. * Ausgegeben Schlawe, den 21. Juli 1914.
Jahrgang.
KAmtliche Verordnungen und Bekanpntmachungen.
I. Hligemeines.
Nr. 518) Zur Abhaltung einer Prüfung über den Nachweis der Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes ist
ein Termin auf Donnerstag, den 24. September 1914, vormittags 9 Uhr in Köslin vor der staatlichen Kommission zur
Abhaltung der Hufbeschlagsprüfung anberaumt worden.
Die Prüflinge haben den Nachweis zu erbringen, daß sie das 19. Lebensjahr vollendet haben und mindestens
die letzten drei Monate vor der Meldung zur Prüfung im Bezirke der Prüfungskommission sich aufgehalten haben. Die
Meldung ist spätestens 4 Wochen vor dem Termine unter Einsendung der Prüfungsgebühren im Betrage von 10 Mark,
eines Geburtsscheines und etwaiger Zeugnisse über die bisherige Ausbildung bei dem Vorsitzenden der Kommission, Königlichen
Regierungs= und Veterinärrat Brietzmann in Köslin anzubringen. Gleichzeitig ist die Erklärung abzugeben, daß
sich der Meldende innerhalb der letzten 6 Monate nicht erfolglos einer Hufbeschlagsprüfung unterzogen hat. Zur Prüfung
ist ein Rinnmesser und ein Unterhauer mitzubringen.
Die neue Prüfungsordnung für Hufschmiede ist im Amtsblatt für 1905 Stück 5 Seite 30 abgedruckt.
Köslin, den 10. Juli 1914. Der Regierungspräsident.
* Die Magistrate sowie die Herren Guts= und Gemeindevorsteher ersuche ich, Vorstehendes zur Kenntnis der Hufbeschlagsschmiede
zu bringen.
Schlawe, den 18. Juli 1914. Der Landrat. von Scheliha.
Stettiner Schlachtviehmarktbericht.
Fleischgroßhandelspreise.
Bericht vom 17. Juli 1914.
Auftrieb: am Donnerstag (Abend): 280 Rinder, 264 Kälber, 560 Schafe, 2067 Schweine, 2 Ziegen.
Auftrieb am Donnerstag und Freitag (bis 11 Uhr Vorm.:) 133 Rinder, 126 Kälber, 256 Schafe, 888 Schweine, — Ziegen.
Bezahlt wurden für 50 kg Fleischgewicht: 5%
Ninder: Ochsen a) vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre alt ... —-b)
junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete ....... ...
c)mäßiggenährtejungegutgenährteältere........... .·. ... —
d)geringgenährtejedenAlters................... ... —
Bullen: a) vollfleischige höchsten Schlachtwerts ................ .·.
b)mäßiggenährtejüngerundgutgenährteältere............. 58—560
» c)geringgenäl)rte.................... 54—57
Färsen und Kühe: a) vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwert.. 615-—63
b) vollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre allt 52—56
c) ältere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Färsen und Kühe.. . 48 50
d) mäßig genährte Färsen und Kee 45—47
e) gering genährte Färsen und Kühe. 1414200—44
Kälber: a) seinste Kälber (Vollmilchmast) und beste Saugkälbber 80
b) mittlere Mastkälber und gute Saugkälkhkerr .76—78
C) geringere Saugkälhernsnsnsn Q
d) ältere gering genährte Kälber (Fresser) 53z5z85—060