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Einen glücklichen Hieb hatte Bismarck geführt durch die
Bemerkung am Schlusse seiner Rede, indem er meinte, daß der
Papst keineswegs in dem Sinne, wie Graf Brühl, Verfechter des
Unfehlbaren im Vatikan wollte, der Nachfolger Petri sei, Petrus
sei nicht unfehlbar gewesen, sondern sündigte und bereute dies.
Dieser krasse Gegensatz des Evangeliums zur römisch-katholischen
Lehre im Gefolge des Vatikanums brachte Graf Brühl so aus dem
Geleis, daß er sich alsbald zu einer ‚‚tatsächlichen Berichtigung“
meldete.
„Der Herr Ministerpräsident hat gesagt, der heilige Petrus sei kein
unfehlbarer Papst gewesen, denn er habe seine Sünden bereut, Ich muß
den Herrn Ministerpräsidenten darauf aufmerksam machen, daß Petrus
gesündigt und seine Sünden bereut hat, ehe er Papst war.“
Diese apologetische Leistung des so glaubenseifrigen Grafen,
das „ehe er Papst war‘‘, löste im hohen Hause nur eine laute
Lachsalve, in die Bismarck gewiß am herzlichsten miteingestimmt
haben wird. Vernichtender hat nicht leicht Einer den Unfehlbarkeitsglauben
bloßgegestellt.
Abänderung der preußischen Verfassung
In diesen Tagen kam auch der Gesetzentwurf, der die
Artikel ı5, 16 und 18 der preußischen Verfassungsurkunde vollständig
beseitigte, zur Verabschiedung. Auch hierfür ist Bismarck
persönlich in die Schranke getreten. Der Papst, führte er u. a.
aus, ist nicht nur das omnipotente Oberhaupt der von ihm beherrschten
Kirche, die Kirche selbst, — seine Oberherrlichkeitsansprüche
erstrecken sich auch über das weltliche Regiment. Er
selbst ziehe die Grenzen und konzediere im Prinzipe —
Nichts.
„Kurz und gut, der König und der Staat erhalten, was übrig bleibt,
nachdem der Papst aus den weltlichen Rechten sich, was ihm gefällt ausgeschieden
hat.“
Dank der ‚Selbständigkeit‘‘, die einer uneingeschränkten
Entwicklungsfreiheit gleichgekommen wäre, wie sie die Verfassung
der römischen Papstkirche als Religionsgenossenschaft
einräumte und vollends der „katholischen Abteilung‘ im preußischen
Unterrichts- und Kultusministerium selbst, habe sie einen
Staat im Staate aufgerichtet, an dessen Spitze der Papst, ein auswärtiger
Souverän, mit autokratischen Rechten stehe, die seit dem