XVI Systematisches Reglster.
Selite
Wärburger Landrecht Die rechtliche Natur des
Voranses . . 7 193, 257
Zoahlungsbefehl s. Kompetenz in Civilsachen.
Zeugen: Ein Gensdarm, welcher bel- seinen Nachforschungen
die Kinder des Verdächtigen befragt. nimm! kein Zengenverhör
vor und ist zu der in 8 51 SiO. vorgeschriebenen
Belehrung nicht verpflichiet 191
Die Aussage eines Zeugen verliert diese Eigenschafi dadurch
nicht, daß der Zeuge im späteren Verlause des
Prozesses Parlei wird. 225
Der —8 elnem Prozentsatz der Nettoelnnahme angestellte
Prokurist sällt als Zeuge in einem Fchtestreite seines
Prinzipals nicht unter § 350 Ziff 4 CO 372
Zeugnißverweigernng: Der Verzicht -auf das Recht
der Zeugnißverweigerung zieht nicht den Verlust des
* ver Eidesverwelgerung nach sich 175
Zollge Im Falle des § 134 des Vereinsgollzesches
ist aan Wassme nur dann zu erkennen, wenn der
Thäter den eingeführten Gegenstand gestohlen halte 72
Bei idealer Konkurrenz von § 134 des Vereins-Zollgesetzes
und § 1 des Ges., betr. die Rinderpest, v. 1. . Mai u1978,
ist auf Konsiskalion zu erkennen 72
nNuständigkeit f(. Konopktens.
ustellung f. Arrestbefehl.
wangsvollstreckung (. Vollstreckung. Vollstreckungsklansel.
Spstematisches Aegister.
I. Civilprozeß und verwandte Rechtsgebiete.
A. Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich.
§ 29. Gerichisstand dieses 8 bel elner Klage des Käufers
Rücdnahme der vertragswidrigen Waare. 215. Gerichtsstand
Erfibtepeortn 327
8 MWoeegféhigteit winer keellagten minderjährlgen ledigen
nwe n behhedih Preuß. Landr. 41. Zur Frage der Prozeßnwels
der Ehefrauen. rm—-§
58. Rechtskraft bei nothwendiger Streltgenossenschaft. 286.
¾ 94. Dieser 8 findet in Polenistre iete ien nicht Anwen-160.
66 98—400. Rechtskraft des K feßtset gsbeschlusses. 237.
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dun