2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken:
a. Orehoved-Gjedser,
b. Aalestrup-Viborg.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb auswärtiger Eisenbahnverwaltungen
befinden:
I. Deutscher Verwaltungen.
3. Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup.
—
Frankreich.
A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
Die Linien von allgemeiner Bedeutung:
1. Der Nordbahn.
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen
Linien von Monthermé nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Brigne-
aux-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Ramberdillers,
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy, Vassy
nach Doulevant-le-Chäteau.
3. Der Westbahn.
4. Der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der-
jenigen von Arles nach Saint-Louis.
5. Der Orléansbahn, einschließlich der unter den gleichen Bedingungen wie
das Hauptnetz betriebenen Lokalbahnen der Sarthe.
6. Der Südbahn.
7. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre be-
triebenen Lokalbahnen von Ligré-Rivière nach Richelieu und von Barbe-
zieux nach Châteauneuf.
8. Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie
von Valenton nach Massy-Palaiseau.
9. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
10. Der Eisenbahn-Gesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen
Grenze.
11. Der Gesellschaft des Médoc.
Die Linien von lokaler Bedeutung:
12. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
13. Von Marlieux nach Châtillon-sur-Chalaronne.
14. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes
(Gesellschaft des Médoc).