Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

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B.  Bahnstrecken,  welche  sich  im  Betrieb  oder  Mitbetrieb  auswärtiger






















Verwaltungen  befinden.

I.  Belgischer  Verwaltungen.

Die  von  der  Großen  Belgischen  Zentralbahn  betriebenen  Strecken
von  der  belgisch-französischen  Grenze:

15.  bei  Treignes  bis  Vireugx.
16.  bei  Doische  bis  Givet.
17.  Die  von  der  Belgischen  Nordbahn  betriebene  Strecke  von  der  französischbelgischen
  Grenze  bei  Heer-Agimont  bis  Givet.
18.  Die  von  der  Westflandrischen  Eisenbahn-Gesellschaft  betriebene  Strecke
von  der  französisch-belgischen  Grenze  bei  Abeele  bis  Hazebrouck.
19.  Die  von  der  Eisenbahn-Gesellschaft  von  Chimay  betriebene  Strecke  von
der  französisch-belgischen  Grenze  bei  Momignies  bis  Anor.

II.  Deutscher  Verwaltungen.

Die  der  Französischen  Ostbahn  gehörigen,  von  den  Reichseisenbahnen
in  Elsaß-Lothringen  mitbetriebenen  Strecken  von  der  deutschfranzösischen
  Grenze:

20.  bei  Altmünsterol  bis  Petit-Croix.

21.  bei  Deutsch-Avricourt  bis  Igney-Avricourt.
22.  bei  Chambrey  bis  Moncel.

23.  bei  Novéant  bis  Pagny-sur-Moselle.

24.  bei  Amanweiler  bis  Batilly.

25.  bei  Fentsch  bis  Audun-le-Roman.

III.Schweizerischer  Verwaltungen.

Die  von  der  Jura-Simplonbahn  betriebenen  Strecken  von  der
französisch--schweizerischen  Grenze:
26.  bei  Delle  bis  Delle.
27.  bei  Vallorbes  bis  Pontarlier.
28.  bei  Verrières  bis  Pontarlier.

IV.  Italienischer  Verwaltungen.

29.  Die  von  der  italienischen  Gesellschaft  der  Mittelmeerbahnen  betriebene
Strecke  von  der  italienisch-französischen  Grenze  bei  Modane  bis  Modane.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  französischen  Verwaltungen
  im  Auslande  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:
Deutschland,  Ziffer  118,  119,  120,  121,  122,  123.
Belgien,  Ziffer  12,  13.
Italien,  Ziffer  6.
Schweiz,  Ziffer  23,  24,  25,  26.