304 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß.
Bitterkeit gegen Preußen, die seit der Einsetzung der neuen
Verwaltung, da von derselben mancherlei Mißgriffe geschahen
und das vordringliche preußische Wesen vielfach verletzte, häufiger
und heftiger hervortrat 1). Bezeichnend genug wurde das
bei der anbefohlenen Feier des Jahrestags der Schlacht bei
Leipzig auf dem Schlachtfelde provisorisch errichtete Denkmal
eines Morgens umgestürzt und zerstört gefunden; es gieng
sogar das Gerücht von einem Mordanfall, den ein junger
exaltierter Sachse auf den König von Preußen gemacht habe 2).
Eben die durch eine Theilung voraussichtlich hervorgerufene
allgemeine Unzufriedenheit war es, auf welche das wiener Cabinet
seine Berechnungen baute; es hoffte dadurch Preußen einen
Pfahl ins Fleisch zu treiben, einen unhaltbaren Zustand zu
schaffen, der sich über kurz oder lang wieder auflösen müsse.
Als der Großherzog von Weimar dem Kaiser Franz die Nachtheile
auseinandersetzte, welche eine Theilung des Landes haben
müsse, nicht bloß für die Verwaltung sondern auch weil sie die
Gährung in den Gemüthern erhalten würde, erwiderte ihm
dieser: „Sie verstehen die Sache nicht; wenn das Land getheilt
wird, so kommt es am ersten wieder zusammen“ 7).
Diese Tendenz fand in Metternichs Antwort auf Hardenbergs
letzte Note 4) ihren offenen Ausdruck. Indem er darin
die polnische Frage als im wesentlichen entschieden behandelte,
erklärte er die Vereinigung von ganz Sachsen mit Preußen für
1) Pertz IV, 122. — „Oppresseurs pour oppresseurs“ — schreibt
Watzdorf an Just —, „le nom ny change rien, il est plus odieux encore
etre opprimé par nos freres.“
2) Dorow, Erlebtes I, 121. Raumer, Hist. Taschenbuch 1860,
S. 377 ff.
3) v. Wolzogen, Memoiren (1851), S. 277. — Noch im Februar
1815 schreibt Prinz Anton: „Mon beau-Irere dit, que si nous gardons
un morceau, nous avons Tespoir d'acquérir le reste avec le temps au
moins en grande partie, non en manquant à la renonciation stipulée,
mais par quelque heureuse chance et il ne doute pas de la guerre
en duelques années et alors un traité de paix peut nous rendre ce
qu'un autre nous a öté.“ Atlchiv für sächs. Gesch. I, 110.
4) vom 10. December. Klüber VII, 28.