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ten Handgeluͤbbes und Ueberschreitung
seiner Confination mit einem Zusatze vonvier
Wochen Festungs-Arbei
term 9. Oktober d. J. gegen ihn erkann--ten
zwei und einhalbmonatlichen Festungsstrase
neben Verurtheilung im
die weiter erlauf- Untersuchungs--sten,
belegt-Am
15. und 18. November
wurde:
gznauf den Grund einer von dem O. A.
Gerichte Reckarsulm geführten. Untersuchung:
#) der Schultheif Biller, von Binswangen,
wegen Fälschung eines Markungs-Umgangs-Kostenzettels,
wegen
eines bei Verrechnung der Grenz-Berichtigungs-Kosten
begangenen, mit
Fälschung verbundenen Betrugs, undwegen
Dienstnachläßigkeit von seinen
Aemtern als Schultheiß und Rathsschreiber
cassirt, zu Bebleidung eines
öffentlichen Amtes für un #hig erblärt,
und zu vierwöchiger Festungsstrafemit
angemessener Beschäftigung innerhalb
der Festung, auch zu Bezahlung:
von 75 der Untersuchungs-Kosten;
5) der vormalige Bürgermeister Sebastian
Ackermann, wegen Tbeilnahmean
der Fälschung des Markungs-Umgangs-Kostenzettels,
wegen eines bei-Verrechnung
der Karfoffel-Ankauf=Kosten
verüben, großen mit Fälschung
verbundenen Betrugs, sodanm wegem
mmordentlicher Rechnungs= Führung.
und fälschlicher Verrrchnungem vom
Zehrungen als Taglöhne zu viermonatlicher
Festungsstrafe, so wie zu
Vezahlung von #8# der Untersuchungs-Kosten;.
) der Gemeinde = Pfleger Johannes
Ortwein, wegen Theilnahme an einem
mittelst Fälschung verübtem Beruug,
und an der Fälschung des Markungs
= Umgangs-Kostenzettels,s
wie wegen Dienstvergehen von seiner
Stelle als Gemeinde-Pfleger und
Gemeinde = Rath cafssirt, und
zu vierzehntägiger Gefängnißstrafe
auch zum Ersatze von F der Untersuchungs-Kosten
verurtheilt.
Am 13. November wurder
5# der Schultheiß David Gscheidle vom
Abstadt, wegen gesetzwidriger und
heimlicher Theilnahme an einem Zehenr=
Pacht, bei dessen Verleihung.
berselbe überdiß als Urkunds-Person
angewohnt, wegen verbotswidriger Geschenk-Annahme,
Begünstigung eines
polizeiwidrigen Unfugs im Wirthshause,
and anderer Dienstvergehen neben Entlassung
von seiner Stelle als Schult-