Jesuiten.
die höchste Staatsgewalt ungeteilt ausübt.
Bis dahin war derselbe nämlich nur als
das geistliche Oberhaupt betrachtet und
als Gottheit verehrt worden; neben ihm
stand ein weltliches Oberhaupt, der Taikun,
welcher über die Armee und über
die Einkünfte des Staats verfügte. Doch
führte jene Revolution die Beseitigung
des Taikun und die Unterwerfung aller
Landesfürsten unter den Mikado herbei.
An der Spitze der Staatsgeschäfte steht
der Staatsrat (Daidjokan), welcher
aus drei Präsidenten und zehn Mitgliedern
besteht, welche den Titel = Sangi-(Rat)
führen. Daneben besteht das Ministerium
mit den Abteilungen für Auswärtiges,
Inneres, Finanzen, Krieg,
Marine, Unterricht, öffentliche Arbeiten,
Justiz und kaiserliches Haus. Hierzu
kommt noch ein Senat (Genroin) dermalen
aus 33 Mitgliedern, meist höhern
Beamten, zusammengesetzt. Die projektierte
Einberufung einer Art Volksvertretung,
bestehend aus zwei Kammern, ist
nicht zur Ausführung gekommen. Oberster
Gerichtshof ist das Taischinin, aus 19
Richtern der obern Klassen zusammengesetzt,
unter dem Vorsitz eines Oberrichters.
Was die Religion der Japanesen anbe:
trifft, so ist die ältere Sintoreligion (Geisterglaube)jetzt
zumeist durch den Buddhismus
und die Lehre des Konfutse verdrängt.
Die Armee des Landes, welch letzteres auf
einer verhältnismäßig hohen Kulturstufe
steht und die europäch Staatseinrichtungen
zere upt mit viel Geschick und Erfolg
nachgeahmt hat, ist nach europäischem
Muster eingerichtet. Durch kaiserliche
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besteht aus der kaiserlichen Garde und der
Linienarmee. Zu der erstern gehören 2
Tufanterieregimenter u je 2 Bataillonen,
Kavallerieeskadron, 2 Batterien Artillerie,
1 Ingenieur= und 1 Trainkompanie.
Die Linienarmee setzt sich aus 14 Regimentern,
je zu 3 Bataillonen, 2 Eskadrons
Kavallerie, 18 Batterien Artillerie, 9Komnien
Küstenartillerie, 9 Ingenieur= und
Trainkompanien zusammen. Die Gesamtkriegsstärke
der aktiven Armee beläuft
sich auf 49,378, die Friedensstärke auf
34,768 Mann, wozu noch 2343, resp. 2009
Offiziere und Militärbeamte kommen.
Die Kriegsflotte zählt 10 Dampfer von
2930 Pferdekräften mit 49 Kanonen und
3500 Mann Bemannung. Seitdem den
Nordamerikanern (31. März 1854) der
Abschluß eines Handelsvertrags mit J.
gelungen ist, und seitdem derartige Verträge
auch mit den europäischen Mächten
(mit dem Deutschen Zollverein 25. Jan.
1864) zustande gekommen sind, haben sich
Handel und Verkehr in J. bedeutend gehoben;
Post, Eisenbahnen und Telegraphen
sind nach europäischem Muster eingerichtet.
Die Staatseinnahmen waren
pro 1879—80 auf 55,651,379 Jen (1
Jen — 1 merikan. Silberdollar = 4½
Mark) veranschlagt, womit die Ausgaben
balancierten. Die Staatsschuld belief
sich 1. Juli 1879 auf 363,327,974
Jen. Die japanesische Flagze ist weiß
mit einer roten Kugel in der Mitte. Vgl.
Andree, Das wiedererschlossene J. (2.
Aufl. 1869); -Die preußische Expedition
nach Ostasiens (1865—73, 4 Bde.); Le
Gendre, brogeseive (1879); Rein,
Ordre vom 28. Dez. 1872 ist die allge= J. (Bo. 1
meine Wehrpflicht eingeführt, wenn auch
in zohlrei en Ausnahmefällen Loskaufung
(270 Doll.) zulässig ist. Die Dienstzeit
der aktiven Armee 6 obigun) beträgt drei
Jahre. Aus den gedienten Soldaten wird
die Reserve (Kobigun) mit verähr er
Dienstzeit gebildet. Daneben besteht die
Nationalarmee (Kobumingun), zu welcher
alle nicht zu jenen beiden Klassen Schöri.
gen Unterthanen im Alter von 17—40
Jahren im Fall der Not einberufen werden.
Der Generalstab ist nach deutschem
Muster eingerichtet. Die aktive Armee
Jesuiten (Gesellschaft Jes u) geistlicher
Orden, 1539 von Ignaz v. Loyola,
einem spanischen Edelmann und frühern
Offizier (geb. 1491) gestiftet. Zweck des
Ordens ist die Verteidigung und Ausbreitung
des römisch-katholischen Glaubens
und der päpstlichen Universalherrschaft.
Der Orden, welcher vom Papst Paul III.
durch eine Bulle vom 27. Sept. 1540 bestätigt
und zugleich mit den Rechten der
Bettelmönche und der Weltgeistlichen ausgestattet
wurde und dazu noch ganz besondere
Vorrechte erhielt, steht unter einem