Volltext : Große deutsche Aufsatzschule für den Schul- und Selbstunterricht.

Jesuiten.

die  höchste  Staatsgewalt  ungeteilt  ausübt.
Bis  dahin  war  derselbe  nämlich  nur  als
das  geistliche  Oberhaupt  betrachtet  und
als  Gottheit  verehrt  worden;  neben  ihm
stand  ein  weltliches  Oberhaupt,  der  Taikun,
  welcher  über  die  Armee  und  über
die  Einkünfte  des  Staats  verfügte.  Doch
führte  jene  Revolution  die  Beseitigung
des  Taikun  und  die  Unterwerfung  aller
Landesfürsten  unter  den  Mikado  herbei.
An  der  Spitze  der  Staatsgeschäfte  steht
der  Staatsrat  (Daidjokan),  welcher
aus  drei  Präsidenten  und  zehn  Mitgliedern
  besteht,  welche  den  Titel  =  Sangi-(Rat)
  führen.  Daneben  besteht  das  Ministerium
  mit  den  Abteilungen  für  Auswärtiges,
  Inneres,  Finanzen,  Krieg,
Marine,  Unterricht,  öffentliche  Arbeiten,
Justiz  und  kaiserliches  Haus.  Hierzu
kommt  noch  ein  Senat  (Genroin)  dermalen
  aus  33  Mitgliedern,  meist  höhern
Beamten,  zusammengesetzt.  Die  projektierte
  Einberufung  einer  Art  Volksvertretung,
  bestehend  aus  zwei  Kammern,  ist
nicht  zur  Ausführung  gekommen.  Oberster
Gerichtshof  ist  das  Taischinin,  aus  19
Richtern  der  obern  Klassen  zusammengesetzt,
  unter  dem  Vorsitz  eines  Oberrichters.
Was  die  Religion  der  Japanesen  anbe:
trifft,  so  ist  die  ältere  Sintoreligion  (Geisterglaube)jetzt
  zumeist  durch  den  Buddhismus
  und  die  Lehre  des  Konfutse  verdrängt.
Die  Armee  des  Landes,  welch  letzteres  auf
einer  verhältnismäßig  hohen  Kulturstufe
steht  und  die  europäch  Staatseinrichtungen
  zere  upt  mit  viel  Geschick  und  Erfolg
  nachgeahmt  hat,  ist  nach  europäischem
Muster  eingerichtet.  Durch  kaiserliche

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besteht  aus  der  kaiserlichen  Garde  und  der
Linienarmee.  Zu  der  erstern  gehören  2
Tufanterieregimenter  u  je  2  Bataillonen,

Kavallerieeskadron,  2  Batterien  Artillerie,
  1  Ingenieur=  und  1  Trainkompanie.
Die  Linienarmee  setzt  sich  aus  14  Regimentern,
  je  zu  3  Bataillonen,  2  Eskadrons
Kavallerie,  18  Batterien  Artillerie,  9Komnien

  Küstenartillerie,  9  Ingenieur=  und

Trainkompanien  zusammen.  Die  Gesamtkriegsstärke
  der  aktiven  Armee  beläuft
sich  auf  49,378,  die  Friedensstärke  auf
34,768  Mann,  wozu  noch  2343,  resp.  2009
Offiziere  und  Militärbeamte  kommen.
Die  Kriegsflotte  zählt  10  Dampfer  von
2930  Pferdekräften  mit  49  Kanonen  und
3500  Mann  Bemannung.  Seitdem  den
Nordamerikanern  (31.  März  1854)  der
Abschluß  eines  Handelsvertrags  mit  J.
gelungen  ist,  und  seitdem  derartige  Verträge
  auch  mit  den  europäischen  Mächten
(mit  dem  Deutschen  Zollverein  25.  Jan.
1864)  zustande  gekommen  sind,  haben  sich
Handel  und  Verkehr  in  J.  bedeutend  gehoben;
  Post,  Eisenbahnen  und  Telegraphen
  sind  nach  europäischem  Muster  eingerichtet.
  Die  Staatseinnahmen  waren
pro  1879—80  auf  55,651,379  Jen  (1
Jen  —  1  merikan.  Silberdollar  =  4½
Mark)  veranschlagt,  womit  die  Ausgaben
  balancierten.  Die  Staatsschuld  belief
  sich  1.  Juli  1879  auf  363,327,974
Jen.  Die  japanesische  Flagze  ist  weiß
mit  einer  roten  Kugel  in  der  Mitte.  Vgl.
Andree,  Das  wiedererschlossene  J.  (2.
Aufl.  1869);  -Die  preußische  Expedition
nach  Ostasiens  (1865—73,  4  Bde.);  Le
Gendre,  brogeseive  (1879);  Rein,

Ordre  vom  28.  Dez.  1872  ist  die  allge=  J.  (Bo.  1

meine  Wehrpflicht  eingeführt,  wenn  auch
in  zohlrei  en  Ausnahmefällen  Loskaufung
(270  Doll.)  zulässig  ist.  Die  Dienstzeit
der  aktiven  Armee  6  obigun)  beträgt  drei
Jahre.  Aus  den  gedienten  Soldaten  wird
die  Reserve  (Kobigun)  mit  verähr  er
Dienstzeit  gebildet.  Daneben  besteht  die
Nationalarmee  (Kobumingun),  zu  welcher
alle  nicht  zu  jenen  beiden  Klassen  Schöri.
gen  Unterthanen  im  Alter  von  17—40
Jahren  im  Fall  der  Not  einberufen  werden.
  Der  Generalstab  ist  nach  deutschem
Muster  eingerichtet.  Die  aktive  Armee

Jesuiten  (Gesellschaft  Jes  u)  geistlicher
  Orden,  1539  von  Ignaz  v.  Loyola,
einem  spanischen  Edelmann  und  frühern
Offizier  (geb.  1491)  gestiftet.  Zweck  des
Ordens  ist  die  Verteidigung  und  Ausbreitung
  des  römisch-katholischen  Glaubens
und  der  päpstlichen  Universalherrschaft.
Der  Orden,  welcher  vom  Papst  Paul  III.
durch  eine  Bulle  vom  27.  Sept.  1540  bestätigt
  und  zugleich  mit  den  Rechten  der
Bettelmönche  und  der  Weltgeistlichen  ausgestattet
  wurde  und  dazu  noch  ganz  besondere
  Vorrechte  erhielt,  steht  unter  einem