Full text : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

—  74  —

anzukämpfen,  den  Kampf  aufzunehmen  für  Religion,  Sitte  und  Ordnung,  so,  glaube
ich,  ist  es  am  allerbesten,  wenn  wir  auf  gesetzmäßigem  Wege  für  die  Mittelstände,
zu  welchen  jene  Beamtenkategorie  sich  rechnet,  sorgen  und  dafür  eintreten,  daß  die
Zukunft  für  sie  besser  gesichert  ist.

Minister  für  Landwirthschaft,  Domänen  und  Forsten  Freiherr  v.  Hammerstein:
Meine  Herren,  anknüpfend  an  die  letzte  Bemerkung,  glaube  ich  betonen  zu  müssen,
daß  sämmtliche  preußische  Beamte  darauf  Anspruch  haben,  als  treue  und  loyale  Beamte
zu  gelten.  Ich  halte  es  also  nicht  für  richtig,  wenn  Herr  v.  Ploetz  betont,  daß  gerade
diese  Beamtenkategorie  durch  Pflichttreue  und  Loyalität  mehr  wie  andere  Kategorien
von  Beamten  sich  auszeichnet.  Es  ist  zweifellos,  daß  bei  diesen  wie  bei  vielen  anderen
Beamtenkategorien  die  Gehaltsbezüge  dringend  einer  Aufbesserung  bedürfen.  Jedenfalls
  giebt  es  fast  keine  Branche  der  Staatsverwaltung,  wo  man  nicht  mit  Fug  und
Recht  eine  Aufbesserung  aus  denselben  Gründen  als  wünschenswerth  bezeichnen  kann,
die  Herr  Abgeordneter  v.  Ploetz  für  die  forstlichen  Unterbeamten  angeführt  hat.

Ich  erkenne  ausdrücklich  an,  daß  es  wünschenswerth  ist,  diesen  Beamten  aufzuhelfen.
Meine  Dienstvorgänger,  wie  ich,  haben  bei  dem  Herrn  Finanzminister  versucht,  in  dieser
Richtung  das  Nothwendigste  zu  thun.  Wir  sind  aber  von  dem  Herrn  Finanzminister
darauf  hingewiesen  worden,  daß  die  augenblickliche  Lage  der  Staatsfinanzen  es  nicht
gestattet,  an  eine  Aufbesserung  sämmtlicher  Beamtenkategorien  heranzutreten,  und
daß  man  daher  zur  Zeit  einzelne  Beamtenkategorien  nicht  herausgreifen  und  dieselben
vor  anderen  bevorzugen  dürfe.  Dieser  Auffassung  des  Herrn  Finanzministers  habe
ich  beitreten  müssen,  hoffe  aber,  daß  im  nächsten  Jahre  auf  diese  Wünsche  zurückzukommen
  sein  wird.

Dann  habe  ich  auf  eine  fernere  Bemerkung  des  Herrn  v.  Ploetz  zu  erwidern.
Derselbe  sprach  davon,  daß  die  Beamten  auch  dadurch  hart  betroffen  würden,  daß  sie
in  einzelnen  Landestheilen,  wo  sie  nicht  gerne  angestellt  sein  wollten,  angestellt  würden.
Das  ist  unrichtig,  meine  Herren.  Es  besteht  der  Grundsatz,  daß  die  Wünsche  der
unteren  Forstbeamten  nach  der  Richtung  hin  ermittelt  und  berücksichtigt  werden,  in
welchen  Landestheilen  sie  ihre  Anstellung  wünschen.  Nur  einzelne  Fälle  sind  vorhanden,
wo  diesen  Wünschen  nicht  Rechnung  getragen  wird  und  nicht  Rechnung  getragen  wer—
den  kann.

Abgcordneter  Schreiber:  In  der  Erhöhung  dieses  Titels  sehe  ich  das  Anerkenntniß
des  Finanzministeriums,  daß  ein  Bedürfniß,  für  diese  Beamten  besser  zu  sorgen,  vorliegt.
  Ich  glaube  auch  daraus  die  Bürgschaft  entnehmen  und  die  Hoffnung  schöpfen
zu  dürfen,  da  trotz  der  mißlichen  Lage  dieser  Titel  erhöht  ist,  daß  auch  in  künftigen
Jahren  etwas  geschehen  wird.  Diese  Ansicht  trug  ich  vor  etwa  14  Tagen  dem  Herrn
Finanzminister  privatim  vor  und  war  dieser  nicht  ablehnend,  sondern  hörte  meine
Ansicht  und  meinen  Schluß  durchaus  wohlwollend  an.

Wenn  der  Herr  Minister  für  Landwirthschaft  und  Forsten  nun  soeben  gemeint
hat,  daß  die  Klasse  der  Forstbeamten  gleich  den  anderen  Beamten  behandelt  werden
müsse,  so  glaube  ich  das  in  Bezug  auf  die  Loyalität  dieser  Beamten  auch  befürworten
und  anerkennen  zu  sollen.  Aber  was  die  Berechtigung  dazu  betrifft,  diese  Beamten
besser  zu  stellen,  so  meine  ich  doch,  daß  der  Herr  Minister  nicht  ganz  richtig  informirt
  ist.  Denn  gerade  diese  Beamten  haben  eine  außerordentlich  lange  Ausbildungsund
  Dienstperiode  hinter  sich,  wie  keine  andere  Beamtenklasse,  bevor  sie  eine  definitive
  Anstellung  und  auskömmlicheres  Gehalt  erreichen.