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anzukämpfen, den Kampf aufzunehmen für Religion, Sitte und Ordnung, so, glaube
ich, ist es am allerbesten, wenn wir auf gesetzmäßigem Wege für die Mittelstände,
zu welchen jene Beamtenkategorie sich rechnet, sorgen und dafür eintreten, daß die
Zukunft für sie besser gesichert ist.
Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr v. Hammerstein:
Meine Herren, anknüpfend an die letzte Bemerkung, glaube ich betonen zu müssen,
daß sämmtliche preußische Beamte darauf Anspruch haben, als treue und loyale Beamte
zu gelten. Ich halte es also nicht für richtig, wenn Herr v. Ploetz betont, daß gerade
diese Beamtenkategorie durch Pflichttreue und Loyalität mehr wie andere Kategorien
von Beamten sich auszeichnet. Es ist zweifellos, daß bei diesen wie bei vielen anderen
Beamtenkategorien die Gehaltsbezüge dringend einer Aufbesserung bedürfen. Jedenfalls
giebt es fast keine Branche der Staatsverwaltung, wo man nicht mit Fug und
Recht eine Aufbesserung aus denselben Gründen als wünschenswerth bezeichnen kann,
die Herr Abgeordneter v. Ploetz für die forstlichen Unterbeamten angeführt hat.
Ich erkenne ausdrücklich an, daß es wünschenswerth ist, diesen Beamten aufzuhelfen.
Meine Dienstvorgänger, wie ich, haben bei dem Herrn Finanzminister versucht, in dieser
Richtung das Nothwendigste zu thun. Wir sind aber von dem Herrn Finanzminister
darauf hingewiesen worden, daß die augenblickliche Lage der Staatsfinanzen es nicht
gestattet, an eine Aufbesserung sämmtlicher Beamtenkategorien heranzutreten, und
daß man daher zur Zeit einzelne Beamtenkategorien nicht herausgreifen und dieselben
vor anderen bevorzugen dürfe. Dieser Auffassung des Herrn Finanzministers habe
ich beitreten müssen, hoffe aber, daß im nächsten Jahre auf diese Wünsche zurückzukommen
sein wird.
Dann habe ich auf eine fernere Bemerkung des Herrn v. Ploetz zu erwidern.
Derselbe sprach davon, daß die Beamten auch dadurch hart betroffen würden, daß sie
in einzelnen Landestheilen, wo sie nicht gerne angestellt sein wollten, angestellt würden.
Das ist unrichtig, meine Herren. Es besteht der Grundsatz, daß die Wünsche der
unteren Forstbeamten nach der Richtung hin ermittelt und berücksichtigt werden, in
welchen Landestheilen sie ihre Anstellung wünschen. Nur einzelne Fälle sind vorhanden,
wo diesen Wünschen nicht Rechnung getragen wird und nicht Rechnung getragen wer—
den kann.
Abgcordneter Schreiber: In der Erhöhung dieses Titels sehe ich das Anerkenntniß
des Finanzministeriums, daß ein Bedürfniß, für diese Beamten besser zu sorgen, vorliegt.
Ich glaube auch daraus die Bürgschaft entnehmen und die Hoffnung schöpfen
zu dürfen, da trotz der mißlichen Lage dieser Titel erhöht ist, daß auch in künftigen
Jahren etwas geschehen wird. Diese Ansicht trug ich vor etwa 14 Tagen dem Herrn
Finanzminister privatim vor und war dieser nicht ablehnend, sondern hörte meine
Ansicht und meinen Schluß durchaus wohlwollend an.
Wenn der Herr Minister für Landwirthschaft und Forsten nun soeben gemeint
hat, daß die Klasse der Forstbeamten gleich den anderen Beamten behandelt werden
müsse, so glaube ich das in Bezug auf die Loyalität dieser Beamten auch befürworten
und anerkennen zu sollen. Aber was die Berechtigung dazu betrifft, diese Beamten
besser zu stellen, so meine ich doch, daß der Herr Minister nicht ganz richtig informirt
ist. Denn gerade diese Beamten haben eine außerordentlich lange Ausbildungsund
Dienstperiode hinter sich, wie keine andere Beamtenklasse, bevor sie eine definitive
Anstellung und auskömmlicheres Gehalt erreichen.