XL
®
EEFFEFFEREFEH ; 33333]
„u n jpecielle Vorschriften für die einzelnen ® ansteckenden Krankheiten
“ oo . . . .
Bestimmungen für das Militär. .
Desinfections-Verfahren . .
Spätere mildernde Bestimmun
Andeutungen über das Verhalten des Militärs an Orten, wo die Cholera herrscht
oder dieselben bedroht ..
Besondere Kompetenzen der in Cholera-Lazarethen verwendeten Militär- Aerzte,
Lazarethgehülfen und Krankenwärter . . .
yphus
Bestimmen n für das Militär . B
9. En rn.
4. Pockn . . >» 2 2 22
Die Anzeigen der Militär-Aerzte an die General-Aerste.
Impfung der Schutspocken, Revaccination etc. .
Bestimmungen für das Militär; Revaccination in n der Arno .
asern, Scharlach, "Rötheln. .
6. Kontagidse Augenentzündan,
Verfahren bei Civilpersonen und öffent ichen Anstalten.
Bestimmungen für das Militär
1. hilis .
Anzeigen der Girlie an "die Militärbehörden oder Milirärzte , . . . . ! Hr
9. Welchnlanpt Bf (Koltan) FR | \7 |
10. Erebs, 8 RE |) |:
10. Part and a elben Fieber a } ) |:
ul. Tollkra It (Handswath). 02000 10
12. Miizbrand > 222202022. .106
13. Rotz und Wurm, "Rände der Bird on . 2.2... 186
14. Verbot des Zimmeranstrichs mit ‚Ffinen | Farben ett. . . . . . . 1118
15. Unverzinntes kupfernes Kochgeschirr 02.2.0. 1118
15 a. Bestimmungen zur Verhütung von „Pkrankungen d der beim Giessen
von Bleigeschossen besc - 1118
16. Vollstreckung Bilttärarrestes 119
Rettang on 86 Scheintoätan und Rottungs- Apparate Ar üe wilr- 18
} .. €
18. Beerdigung und Begräbndnpaize a 17)
satz.
Sanitäts-Dienst an Bord der Preusnischen Kriegsschiffe . . - -» .....1%
Nachträge.
Zu Seite 130 (8. 6 des Gesetzen vom 4. Juni 151) . . 2222...
Zu Seite 478 (Pensionirte Officiere) a |) |
Zu Seite 518, 519, 618, 619 (Lazareihwachtäienst) FE |; |
Zu Seite 383 (Zahl der Assistenzärzte der Marine) . . . - » 2 2.2... 19%2
Seite 736 und 735 (Wärmere Krankenkleidung) . -. - . » »....1%
Zu Seite 797 und 708 (Beschaffung der Arzneien) -. . . ». ». .....123
Zu Seite SON (Rabattgewährung Seitens der Apotheker) |) >;
Zn Seite 910 (Reinigung der Standgefässe) . . a | U?
zunnapn®
N
[-]