Full text : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Achter Band. (8)

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In  Frankfurt  a.  M.  hat  ein  impfgegnerischer  Arzt  einen  vierjährigen  Erstimpfling  wegen  Vereiterung
  der  Impfwunden  in  dem  Geschäftszimmer  einer  Tageszeitung  vorgestellt.  Die  Mutter  des  Impflings
  hatte,  da  die  Heilung  der  Impfwunden  sich  verzögerte,  diesen  Arzt  zugezogen,  der  Umschläge  von
Kamillentee  anwandte,  ein  Mittel,  das  eher  geeignet  war,  die  Eiterung  zu  vermehren  als  sie  aufzuheben.
Der  Impfarzt  hat  die  Vermutung  ausgesprochen,  daß  durch  die  unzweckmäßige  Behandlung  die  entzündliche
  Reaktion  der  Impfstelle  vermehrt  und  die  Heilung  ungünstig  beeinflußt  worden  sei.

Aus  Bayern  haben  von  solchen  Fällen  berichtet  die  Amtsärzte  von  Altötting  (Oberbayern),
  Arnstorf,  Viechtach  (Niederbayern),  Waldmohr,  Kaiserslautern,  Ludwigshafen  (Pfalz),
Kipfenberg,  Heidenheim,  Schweinfurt  (Mittelfranken)  und  Ebern  (Unterfranken).  In  allen
diesen  10  Amtsbezirken  handelte  es  sich  immer  nur  um  vereinzelte  Fälle,  an  denen  die
Wiederimpflinge  in  gleichem  Grade  wie  die  Erstimpflinge  beteiligt  waren.  Eine  Art  Geschwürsbildung
  scheint  auch  bei  je  einem  Erstimpfling  der  Amtsbezirke  Moosburg  (Oberbayern)
  und  Hemau  (Oberpfalz)  vorgelegen  zu  haben.  Bei  dem  ersteren,  der  besonders
schwächlich  war,  sollen  nach  Versicherungen  seiner  Mutter  mehrere  Monate  vergangen  sein,
bis  die  Impfstelle  völlig  geheilt  war;  der  letztere  zeigte  noch  3  Monate  nach  der  Impfung
an  zwei  Impfstellen  umschriebene  Granulationen  in  der  Höhe  einer  kleinen  Erbse.  Im  Amtsbezirke
  Thurnau  (Oberfranken)  waren  die  Pusteln  eines  unreinlich  gehaltenen  und  schlecht
beaufsichtigten  Mädchens  bei  der  Nachschau  aufgekratzt,  und  nicht  nur  die  Imgpfstelle  selbst,
sondern  auch  die  dazwischen  liegende  Haut  mit  einem  grauweißen  kruppähnlichen  Belag
bedeckt.  Das  Allgemeinbefinden  des  Kindes  war  dabei  nicht  gestört.  Im  Königreich
Sachsen  kam  Verschwärung  der  Impfpusteln  9  mal  vor,  in  Württemberg  4  mal,  in  Mecklenburg-Schwerin
  und  in  Sachsen-Weimar  je  einmal,  in  Hamburg  5  mal,  im  Ober-Elsaß  und
in  Lothringen  in  ganz  vereinzelten  Fällen.  Diese  krankhafte  Beschaffenheit  der  Impfstellen
war  nicht  selten  von  Schwellungen  der  Achseldrüsen  begleitet,  welche  sich  mit  der  Besserung
der  örtlichen  Erscheinungen  durchweg  schnell  wieder  zurückbildeten.  Die  Entstehung  der
Infektion  war  meist  auf  schlechte  Körperpflege  zurückzuführen,  z.  B.  Aufkratzen  der  Impfpusteln
  mit  schmutzigen  Fingernägeln.  In  einem  Falle  hatte  die  Mutter  des  Impflings
Citronensaft  und  Kartoffelmehl  auf  die  entzündeten  Impfstellen  gebracht.  Durch  geeignete
Maßnahmen  reinigten  sich  die  geschwürig  entarteten  Pusteln  und  kamen  teils  in  kurzer
Zeit,  teils  nach  Ablauf  von  mehreren  Wochen  ausnahmslos  zur  vollkommenen  Heilung.

Außer  den  unter  den  Todesfällen  verzeichneten  Fällen  von  Blutvergiftung  ist  in
Mecklenburg-Schwerin  eine  solche  Erkrankung,  die  jedoch  in  Genesung  überging,  bei  einem
Erstimpfling  beobachtet  worden.

Von  Hautausschlägen  sind  akute  Ekzeme  im  Anschluß  an  die  Impfung  in  verschiedenen
  Impfbezirken  beobachtet  worden.  In  Friedrichsberg  (Kr.  Niederbarnim,  Reg.-Bez.
Potsdam)  sind  2  erstmalig  geimpfte  Geschwister  nach  Abstoßung  der  Borken  der  Impfpusteln
  an  einem  derartigen  Ausschlage  erkrankt.  Durch  Wundinfektion  ist  es  bei  dem  einen
Kinde  zur  Bildung  eines  kleinen  Abszesses  gekommen.  Für  die  Annahme  einer  Impfschädigung,
  die  von  Impfgegnern  1)  behauptet  wurde,  fehlt  hier  der  zeitliche  Zusammenhang.
In  Bayern  wurden  Ekzem=  und  herpesähnliche  Hautausschläge  in  der  Umgebung  der  Impfstelle
  manchmal  auf  besonders  reizbarer  Haut  beobachtet,  so  in  2  Fällen  von  dem  Impfarzte
  von  Kötzting  (Niederbayern),  dann  mehrmals  von  dem  Impfarzte  von  Neumarkt
(Oberbayern)  und  in  einem  Falle,  bei  dem  die  Körperpflege  sehr  viel  zu  wünschen  übrig
ließ,  von  dem  Amtsarzte  von  Hemau  (Oberpfalz).  In  Chemnitz  (Kreish.  Zwickau)  ist  bei
einem  2  Jahre  alten  Erstimpfling  nach  Ermittelung  des  beamteten  Arztes  selbständig  und
unabhängig  von  der  Impfung  ein  Ekzem  am  Rücken,  Unterarm  und  Hinterkopf  aufgetreten.

1)  Vgl.  „Der  Impfgegner“  1900,  S.  69.